Arbeit & Politik
BurnoutIG Metall stellt Anti-Stress-Verordnung vor
Arbeits- und Zeitdruck sind allgegenwärtig und machen Beschäftigte psychisch krank. Deshalb hat die IG Metall die Initiative ergriffen und hat eine "Anti-Stress-Verordnung" entworfen. Sie soll Arbeitnehmer vor Stress und negativen Folgen psychischer Belastungen bei der Arbeit schützen.
Die "Verordnung zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit" wurde am 27. Juni in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt.
Die im Verordnungsentwurf vorgestellten Regelungsgegenstände beziehen sich auf den gegenwärtigen Stand der arbeitswissenschaftlichen Debatte. So sind die aufgeführten Gefährdungsfaktoren wie Arbeitsaufgabe, Arbeitsorganisation oder Arbeitszeitgestaltung bereits in der Leitlinie "Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation" sowie im "Portal Gefährdungsbeurteilung" der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) enthalten. Der Verordnungsentwurf schließt damit an das im Rahmen der GDA abgestimmte Grundverständnis von psychischer Arbeitsbelastung an. Ferner sind die für Arbeitsschutzverordnungen üblichen Bestimmungen etwa zu Grundpflichten des Arbeitgebers oder zur Gefährdungsbeurteilung im Verordnungsentwurf enthalten.
Eine Rechtsverordnung zum Schutz vor Gefährdungen durch arbeitsbedingte psychische Belastung könnte die Bundesregierung auf Grundlage von § 18 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) erlassen. Diese gesetzliche Bestimmung sieht die Möglichkeit vor, Anforderungen an bestimmte Gefährdungsbereiche durch Rechtsverordnungen näher zu konkretisieren. Der Geltungsbereich der "Anti-Stress-Verordnung" entspricht daher dem Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes; bis auf wenige Ausnahmen sind also alle Branchen und Beschäftigtengruppen eingeschlossen – unabhängig von der Betriebsgröße.
Für die praktische Umsetzung wird es deshalb erforderlich sein, die Anforderungen der Verordnung durch konkretisierende (Technische) Regeln zu untersetzen. Diese müssten den unterschiedlichen Belastungsprofilen je nach Art der Tätigkeit in Produktion oder Dienstleistung Rechnung tragen, indem etwa branchen- oder tätigkeitsbezogene Beispiele und Gestaltungslösungen aufgezeigt werden. Hierzu sollte ein neuer Ausschuss beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gegründet werden.
Für diesen schlägt die IG Metall die Bezeichnung Ausschuss "Psychische Belastung bei der Arbeit" vor.
Der Verordnungsentwurf steht hier zum download bereit.
Quelle:
IG-Metall v. 27.06.2012
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