Arbeit & Politik
Arbeits- und GesundheitsschutzKleine Unternehmen wissen zu wenig über gesetzliche Standards
Eine repräsentative Befragung im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeitsschutz- und Arbeitsmedizin (BAuA) zeigt, dass kleine Unternehmen den Arbeits- und Gesundheitsschutz wichtig finden – aber zu wenig über die gesetzlichen Regelungen und Standards wissen.

©pixelio/schütz
"Ein guter Arbeits- und Gesundheitsschutz trägt zum Erfolg eines Unternehmens bei" - so lautet die fast durchgängige Einschätzung der Befragten. Mehrheitlich vertreten wird aber auch die Meinung: "Hauptsache wir verstoßen nicht gegen Gesetze". Trotzdem ist das Wissen um gesetzliche Regelungen und Standards eher gering ausgeprägt. Nur in 38 Prozent der Kleinbetriebe finden zudem Gefährdungsbeurteilungen statt, wie sie gesetzlich vorgeschrieben sind. Andererseits berichten neun von zehn Unternehmen, die das Fehlen einer Gefährdungsbeurteilung angeben, dass sie sich auf andere Art und Weise einen Überblick über die Gefährdungen verschaffen und daraus Schutzmaßnahmen ableiten.
Das sind die Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von rund 1.000 geschäftsführenden Personen im Auftrag der BAuA. Untersucht wurden Kenntnisstand und betriebliches Handeln der Arbeitgeber im Arbeitsschutz. Die Erkenntnisse liegen als Bericht "Kenntnisstand von Unternehmen auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in KMU" vor. Sie verdeutlichen den Kontrast zwischen dem Wissen über Arbeitschutz und dem täglichen Handeln im Betrieb.
Weiteres Ergebnis: Die Befragten setzen eher selten auf den Rat externer Experten, etwa einer sicherheitstechnischen oder arbeitsmedizinischen Betreuung. In vielen Unternehmen ist deshalb die wichtige Betreuung durch den Betriebsarzt oder bei sicherheitstechnischen Problemen unklar. So handeln kleine Unternehmen im Arbeitsschutz im günstigsten Fall auf der Grundlage eines begrenzten Basiswissens und greifen nur bei Bedarf auf externe Fachkräfte zurück. Das ist aber nicht der Normalfall, denn es gibt auch solche, die über ein begrenztes oder sehr geringes Arbeitsschutzwissen verfügen, die kaum bis gar nicht handeln und auch keinen weiteren Informationsbedarf sehen.
So stellt sich die Frage, wie Arbeitsschutzwissen künftig besser zugänglich gemacht werden kann, um Mindeststandards in kleinen Betrieben sicherzustellen. Unternehmer orientieren sich auch im Arbeitsschutz an der guten betrieblichen Praxis. "Am besten lerne ich von anderen Betrieben. Wenn ich sehe, wie die das gemacht haben, dann kann ich mir auch vorstellen, ob das bei uns klappt - schön praktisch und nicht so theoretisch", erklärte ein Befragter.
Aus Sicht der BAuA reicht das aber nicht, um Mindest- und Qualitätsstandards im Arbeits- und Gesundheitsschutz dauerhaft sicherzustellen. Besser sei die Zusammenarbeit mit arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Fachkräften, stellen die Forscher im BAuA-Bericht fest. Das zeigt sich etwa darin, dass Geschäftsführungen, die sich für ein Betreuungsmodell entschieden hätten, häufiger Besprechungen zu Gesundheits- und Unfallgefahren auf die Tagesordnung setzen. Überdies beteiligen vier von fünf Unternehmen, die nach eigenen Angaben Gefährdungsbeurteilung durchführen, dabei externe Fachkräfte.
Das bedeutet, eine Strategie für bessere Arbeitsschutzstandards in kleinen Unternehmen beruht auf einem praxisnahen Handlungs- und Erfahrungswissen von Unternehmern für Unternehmer. Damit das Wissen für den Ausbau der Zusammenarbeit mit externen Fachkräften genutzt werden kann, muss es jedoch fachgerecht aufbereitet werden. Diese Strategie könnte ein bedarfsorientiertes Handeln im Arbeits- und Gesundheitsschutz kleiner Unternehmen erfolgreicher als bisher machen und die Beschäftigten zum Mitmachen motivieren.
Quelle:
PM der BauA Nr. 81/11 vom 9. Dezember 2011
© arbeitsrecht.de - (akr)
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