Arbeit & Politik
EinkommensentwicklungAlt, Allein und Arm
Rentnerhaushalte haben in den letzten Jahren spürbar an Einkommen verloren. Das betrifft vor allem Alleinstehende. Aber auch für viele Paare im Ruhestand wird es finanziell enger. Das zeigt eine von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Untersuchung.

©pixelio /hubert_van_roy
Seit der Jahrtausendwende sinken die gesetzlichen Renten für Neu-Ruheständler im Durchschnitt spürbar. So kamen Neuzugänge im Jahr 1996 noch auf durchschnittlich 709 Euro monatliches Altersgeld. 2009 waren es dagegen nur noch 686 Euro. Das haben Experten vom Institut für Internationale Sozialökonomie (Inifes) in der von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Untersuchung zur Einkommensentwicklung von Seniorenhaushalten ermittelt.
Der Trend wird sich fortsetzen, prognostizieren die Forscher Falko Trischler und Prof. Dr. Ernst Kistler. Denn die sinkenden Rentenansprüche spiegeln mit zeitlicher Verzögerung Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt wider, die sich in jüngster Vergangenheit stark ausgebreitet haben: späterer Berufseintritt, instabile Erwerbsverläufe und Arbeitslosigkeit. Hinzu kommen die Rentenreformen des vergangenen Jahrzehnts, die das Niveau der gesetzlichen Alterssicherung absenken, um die Beitragssätze zu stabilisieren.
Nur ein Teil der Arbeitnehmer habe Aussichten darauf, eine niedrigere gesetzliche Rente durch zusätzliche betriebliche oder private Altersvorsorge kompensieren zu können, beobachten Trischler und Kistler. So beziehen aktuell rund 31 Prozent der Männer und nur 7 Prozent der Frauen im Ruhestand Leistungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge. Und Geringverdiener, so zeigen Studien, sorgen seltener privat vor als Beschäftigte mit höherem Einkommen. Deshalb gehen die Wissenschaftler davon aus, dass die Alterseinkünfte zunehmend ungleich verteilt sein werden.
Insgesamt deute vieles darauf hin, dass auch mit einer Zunahme des Armutsrisikos im Alter zu rechnen ist", so die Experten in ihrem neuesten Forschungsbericht. Am stärksten werde es Alleinstehende im Rentenalter betreffen, die nur ihre individuelle Alterssicherung haben. In Paarhaushalten können sich die Partner gegenseitig unterstützen. Das schließen die Forscher aus ihren Berechnungen zur Einkommensentwicklung von Seniorenhaushalten zwischen 2003 und 2008.
Die Forscher prognostizieren, dass sich dieser Prozess vor allem im Osten künftig noch verstärken wird. Denn wer in den nächsten Jahren in den neuen Ländern in Rente geht, war häufig von der Massenarbeitslosigkeit nach der Wiedervereinigung betroffen. Allein unter Rentnerinnen in den alten Ländern dürften die durchschnittlichen Alterseinkünfte zumindest nominal zunehmen - als Folge der höheren Erwerbsbeteiligung von Frauen.
Um Alleinlebende mit Paaren vergleichen zu können, ermittelten Trischler und Kistler das jeweilige monatliche Nettoäquivalenzeinkommen pro Person. Das ist das Einkommen, das jedem Mitglied eines Haushalts, wenn es alleine leben würde, den gleichen Lebensstandard ermöglichen würde, wie es ihn innerhalb der Haushaltsgemeinschaft hat. Die Daten stammen aus den beiden aktuellsten Einkommens- und Verbrauchsstichproben des Statistischen Bundesamts.
Quelle:
PM der Hans-Böckler-Stiftung vom 16.12.2011
© arbeitsrecht.de - (akr)
Ähnliche Artikel aus Arbeit & Politik
Zuverdienst: noch kein Modell und schon umstritten
02.02.2011 | Die Regierung plant einen höheren Zuverdienst für jüngere Rentner. Ein konkreter Entwurf liegt noch nicht vor, da hagelt es schon Kritik von Seiten der Opposition und der Gewerkschaften. [mehr]
Ähnliche Artikel aus den anderen Rubriken:
Rechtsprechung
Anerkennung von Kindererziehungszeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit
20.06.2011 | Es ist verfassungsrechtlich nicht geboten, die ersten sechs Monate nach der Geburt eines Kindes doppelt als ruhegehaltfähige Dienstzeit zu berücksichtigen, wenn die erziehende Person währenddessen auch Dienst geleistet hat. [mehr]
Forstbeamter: Erhöhtes Ruhegehalt nach Duell mit einem Hirsch
17.08.2011 | Die Suche nach einem ausgebrochenen verletzten Hirsch kann einen Forstbeamten unter besonderen Umständen in Lebensgefahr bringen. Erleidet er hierbei Verletzungen und muss in den Ruhestand treten, hat er einen Anspruch auf ein erhöhtes Ruhegehalt. [mehr]