Arbeit & Politik

ArbeitnehmerfreizügigkeitZuwanderungsstrom bleibt aus

Die Zuwanderung aus den acht mittel- und osteuropäischen EU-Beitrittsländern, für die seit dem 1. Mai 2011 die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt, ist nur sehr moderat gestiegen. Das geht aus einer Studie hervor.

Für das Jahr 2011 erwarten die Arbeitsmarktforscher des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), dass die Zahl der Personen aus den acht Beitrittsländern in Deutschland insgesamt um maximal 60.000 zunimmt. Seit Mai 2011 gilt die so genannte Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bürger aus Polen, die Tschechische Republik, Ungarn, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen. Für Bulgarien und Rumänien gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit  spätestens ab 2014.

Wesentlich stärker als die Zuwanderungszahlen stieg die Zahl der Beschäftigten aus diesen Ländern. Dies deutet darauf hin, dass vormals Selbstständige und Schwarzarbeiter jetzt eine registrierte Beschäftigung aufgenommen haben. Die Zahl der Beschäftigten aus den acht Ländern wuchs vor allem in der Zeitarbeit, der Land- und Forstwirtschaft und dem Baugewerbe.

Freizügigkeit für Betriebe irrelevant

Die meisten Betriebe halten die neuen Rekrutierungsmöglichkeiten bislang für wenig relevant bei ihrer Personalsuche. Eine Befragung von knapp 9.000 Betrieben durch das IAB ergab, dass die meisten deutschen Betriebe mit offenen Stellen bislang kein Personal in den acht mittel- und osteuropäischen EU-Mitgliedsstaaten sucht. Das gilt selbst für Betriebe, die von Schwierigkeiten bei der Personalrekrutierung berichten. Rund drei Prozent der Personal suchenden Betriebe haben in den ersten zwei Monaten nach dem 1. Mai 2011 mindestens eine Person aus den acht Ländern eingestellt. Dagegen halten 70 Prozent der Betriebe die neuen Rekrutierungsmöglichkeiten für nicht relevant. 

Hier geht's zur Studie!

Quelle:
PM des IAB vom 13.12.2011

© arbeitsrecht.de - (mst)

Quelle:

, vom 13.12.2011
Aktenzeichen:

© arbeitsrecht.de - (unbekannter Autor)

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