Arbeit & Politik
SteuerentlastungRegierung hofft auf mehr Gerechtigkeit
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Negativauswirkungen der kalten Progression entfallen sollen. Laut Regierung ist dann Schluss mit verdeckten Steuererhöhungen, ohne dass der Gesetzgeber tätig wird.

©Heinz Albers
Mit ihrem Gesetzentwurf zum Abbau der kalten Progression bezweckt die Bundesregierung Stabilität und mehr Steuergerechtigkeit. Rund sechs Milliarden Euro pro Jahr gingen den Steuerzahlern durch die so genannte kalte Progression verloren. Die Regierung setze nicht auf derartige Mehreinnahmen, um aus der Staatsverschuldung herauszukommen. Denn die kalte Progression bringt dem Staat Mehreinnahmen, die vom Gesetzgeber letztlich so nicht gewollt seien, heißt es in einer Mitteilung aus dem Kanzleramt.
Unter kalter Progression versteht man den nicht linearen Anstieg des Steuersatzes in Verhältnis zum Einkommen. Die Einkommensteuer wird nach einem so genannten progressiven Tarif berechnet. Wer mehr verdient, zahlt prozentual mehr Steuern. Der Steuerbetrag steigt also nicht gleichmäßig, sondern überproportional. Der progressive Steuertarif kann dann negative Effekte haben, wenn die Einkommensteuersätze nicht die Preisentwicklung (Inflation) berücksichtigen. Wenn das allgemeine Preisniveau beispielsweise um zwei Prozent steigt und die Löhne in gleichem Umfang nachziehen, dann sollte auch die Steuerlast nur um zwei Prozent steigen. Sonst sinkt die Kaufkraft. Dann kann es dazu führen, dass Arbeitnehmer trotz einer Lohnerhöhung am Ende weniger kaufen können als zuvor. Dieses Zusammenspiel von Inflation und Steuerprogression nennt man "kalte Progression".
Die Bundesregierung setzt mit ihrem Gesetzesvorhaben einen Beschluss der Regierungsparteien vom 6. November 2011 um: Der Grundfreibetrag für das steuerfreie Existenzminimum wird in zwei Stufen um zusammen 350 Euro erhöht: Zum 1. Januar 2013 auf 8.130 Euro und zum 1. Januar 2014 auf 8.354 Euro. Der Einkommensteuertarif wird an die Preisentwicklung angepasst, um die Progressionswirkung abzubauen. Ebenfalls in zwei Schritten, mit insgesamt 4,4 Prozent. Beispielhaft kann sich das so auswirken:
- Ein alleinstehender Arbeitnehmer mit 30.000 Euro Jahresbruttolohn wird ab 2014 jährlich etwa 150 Euro weniger Steuern zahlen müssen als bisher. Seine Steuerbelastung sinkt um 3,4 Prozent. Er zahlt bisher 4.328 Euro Steuern.
- Bei einem vergleichbaren Arbeitnehmer mit 60.000 Euro Jahresbruttolohn beträgt die Entlastung hingegen 2,5 Prozent. Er zahlt bisher 14.590 Euro Steuern.
Auch für Familien soll sich die Abschaffung der kalten Progression auswirken.
- Ein verheirateter Arbeitnehmer mit zwei Kindern und 30.000 Euro Jahresbruttolohn wird ab 2014 jährlich 164 Euro weniger Steuern zahlen müssen als bisher. Seine Steuerbelastung sinkt um 10,6 Prozent. Er zahlt bisher 1.550 Euro Steuern.
- Bei einem vergleichbaren Arbeitnehmer mit 60.000 Euro Jahresbruttolohn beträgt die Entlastung hingegen 3,3 Prozent. Er zahlt bisher 9.187 Euro Steuern.
Die Bundesländer werden als finanziellen Ausgleich für fehlende Steuereinnahmen einen Festbetrag erhalten, der dem Durchschnitt ihrer Steuerausfälle in den Jahren ab 2014 entspricht. So verzichtet der Bund 2013 auf knapp 400 Millionen und ab 2014 auf 1,2 Milliarden Euro je Jahr. Das helfe den Ländern beim Schuldenabbau. Ab 2014 will die Bundesregierung die Wirkung der kalten Progression regelmäßig alle zwei Jahre zu überprüfen.
Quelle:
PM der Bundesregierung vom 09.12.2011
© arbeitsrecht.de - (mst)
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