Arbeit & Politik
VermittlungsausschussKompromiss zur Arbeitsmarktreform
Der Deutsche Bundestag hat gestern die Vorschläge des Vermittlungsausschusses zu den geplanten Arbeitsmarktreformen angenommen. Heute entscheidet der Bundesrat über das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt.
Der Bundesrat muss über den Beschluss des Bundesrates entscheiden, wonach auf Empfehlung des Vermittlungsausschusses das Gesetz in drei Punkten verändert werden soll: Die Förderung der Einstiegsqualifizierung bleibt auf Dauer erhalten und wird als unbefristetes Regelinstrument im dritten Sozialgesetzbuch formuliert. Die vom Bundestag ursprünglich beschlossene Kürzung der Förderdauer für ältere Arbeitnehmer auf zwölf Monate wird wieder gestrichen - dies gilt für Maßnahmen, die bis Ende des Jahres 2014 begonnen haben. Bildungsträger können zukünftig damit beauftragt werden, gezielt "arbeitsmarktfernere" Personengruppen weiterzubilden, die zum Beispiel Schwierigkeiten im Umgang mit dem Bildungsgutschein haben.
Keine Änderungsempfehlung gaben die Vermittler dagegen zum Gründungszuschuss ab. Daher bleibt es bei den Regelungen, die der Bundestag hierzu im Oktober beschlossen hatte. Eine Evaluation soll deren praktische Umsetzung in den nächsten Jahren beobachten - darauf einigten sich Bund und Länder in einer Protokollerklärung.
Die Bundesregierung sagte den Ländern außerdem zu, zeitnah auf eine Anpassung des Fachkonzepts der Bundesagentur für Arbeit hinzuwirken. Hierbei soll auf passgenaue und flexible berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen für Jugendliche mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen - zum Beispiel in Jugendwerkstätten und Produktionsschulen - geachtet werden.
Der Bundesrat wird heute, am 25. November 2011, über das geänderte Gesetz abstimmen.
Quelle:
PM des Deutschen Bundesrates vom 22.11.2011, BR-Drucksache 762/11, BT-Drucksache 17/7775
© arbeitsrecht.de - (mst)
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