Arbeit & Politik
BundestagLinke will DDR-Unterlagen länger aufbewahren
Lohndaten von DDR-Bürgern sollen nach einem Antrag der Linksfraktion fünf Jahre länger als bisher geplant aufbewahrt werden. Damit wollen die Parlamentarier verhindern, dass den Betroffenen erhebliche Nachteile entstehen.
Die Fraktion verlangt von der Bundesregierung, gesetzlich vorzuschreiben, dass noch existierende DDR-Unternehmen oder deren Nachfolgefirmen über Dezember 2011 hinaus Unterlagen über Löhne und Arbeitszeiten aufzubewahren haben. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund sowie der DRV Berlin-Brandenburg, der DRV Mitteldeutschland und der DRV Nord gibt es rund 648.000 ungeklärte Versicherungskonten von Versicherten in den ostdeutschen Bundesländern.
Es sei zu befürchten, dass den Versicherten ansonsten Nachteile entstehen könnten. Nach derzeitiger Gesetzeslage besteht ohne den Zugriff auf die alten Unterlagen nur die Möglichkeit der Glaubhaftmachung der Beitragszahlungen nach § 286b SGB VI, was eine Wertminderung der Beitragszahlungen um ein Sechstel zur Folge hat. Hinzu komme, so die Parlamentarier, dass vielen die Glaubhaftmachung nicht mehr möglich ist, weil sie nicht mehr im Besitz entsprechender Dokumente sind. Betroffen seien beispielsweise Flüchtlinge oder aus der ausgewiesene DDR-Bürger.
Quelle:
BT-Drucksache vom 26.10.2011
© arbeitsrecht.de - (mst)
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