Arbeit & Politik
Koalition lehnt erweiterten Kündigungsschutz ab
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat mit den Stimmen der Koalition zwei Gesetzentwürfe abgelehnt, mit denen die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen den Kündigungsschutz bei unter 25-Jährigen erweitern wollten.
Beide Fraktionen forderten in ihren Gesetzentwürfen (BT-Drucksache 17/775 und 17/657), Beschäftigungszeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eines Arbeitnehmers angefallen sind, bei der Berechnung der Kündigungsfrist zu berücksichtigen. Dazu sollte eine Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gestrichen werden, die die Anrechnung unmöglich macht. Gemäß § 622 Absatz 2 Satz 2 BGB bleiben diese Beschäftigungszeiten unberücksichtigt.
Hintergrund ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der am 19. Januar 2010 im Fall Kücükdeveci auf Vorlage des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf entschieden hatte, dass die bisherige deutsche Regelung nicht mit dem Unionsrecht vereinbar sei. Die Schlechterstellung sei nicht vereinbar mit dem allgemeinen unionsrechtlichen Verbot der Diskriminierung wegen Alters, schreibt die SPD über die Argumentation des Gerichts.
Welche Auswirkungen das Urteil auch ohne gesetzliche Neuregelung hat, lesen Sie hier!
Quelle:
PM des Deutschen Bundestages vom 26.10.2011
© arbeitsrecht.de - (mst)
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