Arbeit & Politik

GEW begrüßt Befristungsurteil

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft hat ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt zur Befristung von Arbeitsverträgen im Wissenschaftsbereich begrüßt. Das Gericht habe damit das Befristungsunwesen begrenzt, heißt aus Reihen der Gewerkschaft.

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitsverträge nur dann nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) befristet werden dürfen, wenn die Beschäftigten überwiegend im engeren Sinne wissenschaftlich arbeiten. Zudem müssten die Arbeitgeber eine Stelle besetzen, die üblicherweise der wissenschaftlichen Qualifikation – etwa durch eine Dissertation oder Habilitation – dient. In dem Fall einer Lektorin war der Arbeitsvertrag rechtswidrig befristet worden, sie musste einen unbefristeten Vertrag bekommen. Sie war als Lehrbeauftragte für besondere Aufgaben beschäftigt und unterrichtete Japanisch (BAG, Urteil vom 01.06.2011, Aktenzeichen 7 AZR 827/09). Das BAG habe dem völlig aus dem Ruder gelaufenen Befristungsunwesen in der Wissenschaft einen Riegel vorgeschoben, sagte der für Hochschule und Forschung verantwortliche GEW-Vorstand Andreas Keller.

Daueraufgaben müssten durch Dauerstellen erledigt werden, diese Position hat das BAG gestärkt, heißt es in einer GEW-Pressemitteilung. Hochschulexperte Keller geht davon aus, dass Hochschulen eine Reihe weiterer rechtswidrig befristeter Arbeitsverträge entfristen müssen.
Das Urteil zeige, dass der Bundesgesetzgeber mit der Regelung der Zeitverträge in der Wissenschaft überfordert sei. Die GEW fordert daher die Aufhebung der Tarifsperre im Wissenschaftszeitvertragsgesetz, damit Gewerkschaften und Arbeitgeber eine sachgerechte Befristungsregelung tarifvertraglich aushandeln können.

Quelle:
PM der GEW vom 20.10.2011

© arbeitsrecht.de - (mst)

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