Arbeit & Politik
GEW begrüßt das Urteil zum Lehrerstreikrecht
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sieht sich in ihrer Rechtsauffassung zum Streikrecht für Beamte durch ein Urteil der Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Kassel bestätigt: Verbeamtete Lehrkräfte dürfen streiken.
Die Kasseler Richter hätten den Mut bewiesen, bei der Beurteilung des Beamtenstreiks den letzten Schritt zu gehen, den das VG Düsseldorf Ende 2010 noch vermieden hatte, erklärte Ilse Schaad, Leiterin des GEW-Vorstandsbereichs Angestellten- und Beamtenpolitik. Sie haben festgestellt, dass sich aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschrechte nicht nur ein Sanktionsverbot gegen streikende Beamten ergäbe. Die bislang herrschende Auffassung, die Arbeitsniederlegung von Beamten sei grundsätzlich ein Dienstvergehen, sei zudem nicht mit der EMRK und dem Völkerrecht zu vereinbaren. Jetzt sei eine höchstrichterliche Bestätigung des VG-Urteils (Parallelentscheidungen des VG Kassel, Urteile vom 27.07.2011, Aktenzeichen: 28 K 574/10.KS.D, 28 K 1208/10.KS.D) fällig, damit das unzeitgemäße und vordemokratische Verbot des Beamtenstreiks endgültig zu Grabe getragen werden könne, so Schaad.
Aus Artikel 11 EMRK folge, so die Kasseler Urteilsbegründung, „dass nunmehr nur noch solche Beamtinnen und Beamte einem Streikverbot unterfallen, die im hoheitlichen Bereich tätig seien. Nur diese Auslegung des Art. 33 Abs. 5 GG im Lichte der Europäischen Menschenrechtskonvention verhilft den Grundfreiheiten zur vollen Geltung und gewährleistet ein konventionskonformes Verhalten aller stattlichen Behörden." Der klagende Lehrer unterfällt als Beamter deshalb nicht dem Streikverbot des Art. 33 Abs. 5 GG.
Im August hatte das VG Osnabrück (Urteile vom 22.08.2011, Aktenzeichen 9 A 1/11, 9 A 2 /11) zwar Sympathie für die jetzt in Kassel vertretene Rechtsauffassung erkennen lassen, sich als Gericht der ersten Instanz aber nicht in Lage gesehen, von der bislang höchstrichterlich formulierten Position abzuweichen.
Alle Hintergrundinformationen zum Streikrecht für Beamte finden Sie in dem Beitrag "Streikrecht ist Menschenrecht: Disziplinierung streikender Beamter beenden!" von Ilse Schaad in der Zeitschrift "Der Personalrat", Ausgabe 12/2010, S. 466 – 468 und unter: http://www.bund-verlag.de/zeitschriften/der-personalrat/ausgabe/2010/12/ (Login notwendig).
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Quelle:
PM der GEW vom 01.09.2011
© arbeitsrecht.de - (mst)
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