Arbeit & Politik
Zuerst zum Arzt, dann ins Vergnügen
Welche Folgen hat es, wenn Arbeitnehmer mit ihren Aussagen in sozialen Netzwerken im Internet Rückschlüsse auf ihre Arbeitsmoral zulassen? Darum dreht sich ein Fall, den heute das Düsseldorfer Arbeitsgericht im Gütetermin verhandelt.
Es geht um die außerordentliche Kündigung einer Frisör-Auszubildenden. Der Ausbilder begründet seine Kündigung laut Mitteilung des Arbeitsgerichts damit, dass die Auszubildende ihre Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht habe. Sie habe auf ihrer Facebook-Seite den Satz "Ab zum Arzt und dann Koffer packen" gepostet. Weiter habe sie sich laut Facebook-Einträgen während der angeblichen Arbeitsunfähigkeit tätowieren lassen und eine Diskothek besucht. Die Auszubildende beruft sich darauf, sie sei in Absprache mit ihrem Arzt auf Mallorca gewesen. Der Aufenthalt sei für den Heilungsverlauf positiv gewesen.
Das Hauptproblem in solchen Fällen liegt immer darin, ob der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch das Verhalten des Arbeitnehmers erschüttert ist. Die Krankschreibung bedeutet zwar nicht, dass der Mitarbeiter mit heißen Kompressen im Bett liegen muss. Sie ist andererseits aber auch kein "gelber Urlaubsschein". Die Arbeitsgerichte müssen also entscheiden, ob das Verhalten des Arbeitnehmers – etwa der Gang zum Supermarkt – mit der Krankheit vereinbar ist oder darauf schließen lässt, dass er in Wirklichkeit gar nicht krank war.
Steht für die Richter fest, dass eine Krankheit nur vorgetäuscht war, ist die Kündigung gerechtfertigt (etwa Hess. LAG, Urteil vom 1. April 2009, Aktenzeichen 6 Sa 1593/08): Denn das Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit und damit das Vorenthalten der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung kann laut Hessischem Landesarbeitsgericht als eine erhebliche, schuldhafte Vertragspflichtverletzung eingestuft werden. Das rechtfertigt dann eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund.
Der Arbeitnehmer verletzt mit seinem Verhalten nämlich nicht nur die von ihm geschuldete Hauptleistungspflicht, sondern auch die für das Arbeitsverhältnis erforderliche Vertrauensbasis zum Arbeitgeber. Es sei auch für jeden Arbeitnehmer ohne weiteres ersichtlich, so die Richter, dass der Arbeitgeber die Vorenthaltung der geschuldeten Arbeitsleistung aufgrund des Vortäuschens einer Arbeitsunfähigkeit als eine so schwerwiegende Vertragsverletzung ansehe, dass er ohne vorherige Abmahnung das Arbeitsverhältnis kündigen werde. Das Vortäuschen der Arbeitsunfähigkeit stellt ein unredliches Verhalten des Arbeitnehmers dar, das unabhängig davon, ob die Arbeitsunfähigkeit zu einer Belastung des Arbeitgebers mit Entgeltfortzahlungskosten führt oder nicht, die Vertrauensgrundlage für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zerstört.
Im Düsseldorfer Fall (Aktenzeichen 7 Ca 2591/11) dürfte die Auszubildende Probleme haben, Ihren Mallorca-Trip als "Reha-Maßnahme" zu verkaufen – es sei denn, der Arzt spielt mit.
Mehr zu Äußerungen von Arbeitnehmern im Internet gibt's hier!
© arbeitsrecht.de - (mst)
Ähnliche Artikel aus Arbeit & Politik
Mehr Fehltage durch Atemwegserkrankungen und psychische Leiden
03.08.2011 | Die ersten Auswertungen der Krankenstatistiken zeigen: Auch 2011 wird die Zahl der Fehltage wegen seelischer Leiden der Mitarbeiter ansteigen. Die IG Metall sieht die Grenze der Belastbarkeit erreicht. [mehr]
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz verursachen Kosten in Milliardenhöhe
07.11.2011 | Psychische Probleme sind nach einer aktuellen Studie eine wesentliche Ursache für Arbeitsunfähigkeit und Frühverrentung. Um so wichiger, dass Unternehmen konsequent auf betriebliche Gesundheitspolitik setzen. [mehr]
Gesundheitsvorsorge beginnt am Arbeitsplatz
12.04.2011 | Wer sich richtig ernährt und viel bewegt, bleibt fit und hält den Arzt fern. Denn gesunde Kost und Mobilität stärken das Herz und wirken sich günstig auf Blutfettwerte, Blutzuckerspiegel und das Gewicht aus. Von gesundheitsbewussten Mitarbeitern profitieren auch die Arbeitgeber. [mehr]
Betriebsräte als Lotsen
04.11.2011 | Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat beruflichen Stress zu einer der größten Gefahren des 21.Jahrhunderts erklärt. Eine Arbeitshilfe der IG Metall von AiBplus-Autorin Michaela Böhm soll Betriebsräte beim Thema "Psychische Erkrankungen" unterstützen. [mehr]
Arbeitslos und krank – ein Teufelskreis
15.12.2010 | Ob der Arbeitsplatzverlust die Gesundheit schwächt oder die schlechte Gesundheit zum Arbeitsplatzverlust führt, ist nicht klar – jedenfalls besteht laut einem Bericht der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ein "Teufelskreis". [mehr]
Ähnliche Artikel aus den anderen Rubriken:
Rechtsprechung
Kündigung wegen anderweitiger Arbeit während der Krankheit - Betriebsratsanhörung bei mehrfacher Kündigung
09.04.2008 | Eine außerordentliche Kündigung kann grundsätzlich gerechtfertigt sein, wenn ein Arbeitnehmer, während er krankgeschrieben ist, einer anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgeht. Außerdem kann eine Kündigung auch dann wirksam sein, wenn einem Arbeitnehmer zwar mehrfach kurz hintereinander wegen des gleichen Sachverhalts gekündigt wird, aber nur mit der letzten Kündigung das Anhörungsrecht des Betriebsrats gewahrt wird. [mehr]
BerufskraftfahrerEinmonatiges Fahrverbot ist kein Grund zur fristlosen Kündigung
05.01.2012 | Der Verlust der Fahrerlaubnis ist bei einem Berufskraftfahrer an sich ein Grund, der eine Kündigung rechtfertigen kann. Ist das Fahrverbot aber auf einen Monat beschränkt, und könnte der Arbeitnehmer diesen Monat weitgehend durch Inanspruchnahme von Urlaub überbrücken, kommt eine Kündigung regelmäßig nicht in Betracht. [mehr]
Gesetzgebung
Bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
17.02.2011 | Rund 1,5 Millionen Menschen in Deutschland werden zu Hause versorgt, viele im Familienkreis. Damit sich Berufstätige um ihren Job und um die pflegebedürftigen Angehörigen kümmern können, soll im Januar 2012 das Familienpflegezeitgesetz kommen - laut Familienministerin ein Meilenstein für die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. [mehr]
Newsletter
Anzeige- und Nachweispflicht bei Krankheit (20/2008)
24.09.2008 | Mit Beginn der kühleren Jahreszeit kann es leicht zu einer Erkältung kommen. Damit dies nicht auch zu unterkühlten Verhältnissen am Arbeitsplatz führt, sollten Sie bei einer Krankmeldung ein paar Spielregeln beachten. [mehr]
Krank im Urlaub (16/2007)
01.08.2007 | Sommerzeit ist Urlaubszeit. Die schönste Zeit des Jahres verbringen viele Arbeitnehmer im Ausland. Erkrankt der Arbeitnehmer aber während seines Urlaubs muss er einige Besonderheiten beachten. [mehr]
Aus den Zeitschriften
Arbeitsrecht im Betrieb: Psychische Gesundheit erhalten!
23.09.2010 | Psychische Belastungen sind Ursache für viele körperliche und seelische Krankheiten. Betriebsräte können dagegen vorgehen, dass Beschäftigte durch überhöhten Leistungsdruck, geringe Anerkennung und unsichere Arbeitsbedingungen krank gemacht werden. [mehr]
AiB Plus: Bedingt menschenfreundlich
08.06.2011 | Viele Beschäftigte erreichen das Rentenalter nicht mehr. Sie müssen frühzeitig den Job quittieren, weil körperliche oder seelische Belastungen zu groß werden. Das Problem: Arbeitsbedingungen sind oft nicht alter(n)sgerecht. [mehr]
