Arbeit & Politik
Mehr Geld für Gebäudereiniger
Am frühen Mittwochmorgen haben sich die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und der Bundesinnungsverband Gebäudereiniger-Handwerk nach intensiven Diskussionen auf deutliche Lohnerhöhungen für die rund 870.000 Beschäftigten der Branche.
Erstmals wurde dabei ein verbindlicher Stufenplan zur Angleichung der Ost- an die Westlöhne vereinbart. Danach verdienen die Beschäftigten im Osten spätestens zum 1. Januar 2019 das Gleiche wie ihre Kollegen im Westen. Mit diesem Fahrplan sei endlich ein Ende der Lohnungerechtigkeit im Osten festgelegt. Mehr als 20 Jahre nach der Wiedervereinigung war das überfällig, sagte IG BAU-Bundesvorstandsmitglied Frank Wynands. "Der jetzige Tarifabschluss ist der erste große Schritt auf dem Weg zur Überwindung der Lohnmauer."
Die Lohnerhöhung stellt sich wie folgt dar:
Stundenlohn ab 1. Januar 2012
Innenreinigung, Lohngruppe I
8,82 Euro (+ 27 Cent) West
7,33 Euro (+ 33 Cent) Ost
Glas- und Fassadenreinigung, Lohngruppe VI
11,68 Euro (+ 35 Cent) West
9,32 Euro (+ 44 Cent) Ost
Stundenlohn vom 1. Januar 2013 bis 31. Oktober 2013
Innenreinigung, Lohngruppe I
9,00 Euro (+18 Cent) West
7,56 Euro (+23 Cent) Ost
Glas- und Fassadenreinigung, Lohngruppe VI
11,96 Euro (+28 Cent) West
9,79 Euro (+47 Cent) Ost.
Die übrigen Lohngruppen (2 – 4 und 7 - 9) werden im Westen ab dem 1. Januar 2012 um 3,1 Prozent erhöht. Ab dem 1. Januar 2013 beträgt das Plus für zehn Monate weitere 2,05 Prozent. „Auf zwölf Monate gerechnet ergibt dieser Schritt 2,4 Prozent“, sagte Wynands.
Die Ostlöhne in diesen Lohngruppen steigen in zwei Stufen auf 84 Prozent des Westlohns. Ebenso werden die Ost-Ausbildungsvergütungen ab dem 1. Januar 2013 84 Prozent des deutlich angehobenen West-Niveaus betragen. „Vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels, war es enorm wichtig, eine Verbesserung für die jungen Menschen zu erreichen, damit die Branche im Wettbewerb um den Nachwuchs nicht den Anschluss verliert“, stellte Wynands fest.
Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 22 Monaten bis zum 31. Oktober 2013. Die Erklärungsfrist zur Annahme des Tarifvertrags endet am 16. September 2011.
Quelle:
PM der IG Bau vom 24.08.2011
© arbeitsrecht.de - (mst)
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