Arbeit & Politik
Weniger Arbeitsplätze durch Werkverträge?
Die Linksfraktion befürchtet Stellenabbau durch Umgehung der Verleihvorschriften mit Werkverträgen. Die Bundesregierung sieht hier keinen Handlungsbedarf und plant nicht, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu ändern, um gegen Werkverträge in Unternehmen vorzugehen.

©Heinz Albers
In der Antwort der Bundesregierung (BT-Drucksache 17/6714) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion "Die Linke" (17/6605) betont sie, dass allein die Auslagerung von bislang im Betrieb ausgeführten Tätigkeiten nicht verboten sei. Außerdem lägen ihr keine Informationen über eine weit verbreitete, missbräuchliche Nutzung von Werkverträgen zur Umgehung von tariflichen oder arbeitsrechtlichen Standards vor, so dass sich in dieser Hinsicht derzeit kein Handlungsbedarf ergebe. Die Linksfraktion hatte in ihrer Anfrage geschrieben, dass Werkverträge neben Leiharbeit für die sinkende Zahl der Stammbelegschaften in Betrieben verantwortlich seien. Die Bundesregierung erhebe jedoch keine Daten zur Erfassung von Werkverträgen, heißt es in der Antwort. Auch seien ihr verlässliche statistische Daten zu dieser Thematik nicht bekannt. Bei einer IG-Metall-Betriebsrätebefragung hatten rund ein Drittel der Befragten angegeben, dass Werkverträge mit Beschäftigten eingesetzt werden.
Unternehmen stehe es frei, ob sie Werkleistungen durch eigene Arbeitnehmer oder im Rahmen von Werkverträgen durch andere Unternehmer erbringen lassen, so die Einschätzung der Regierung. Ob ein Werkvertrag vorliege, oder in Wirklichkeit Arbeitnehmer an den Werkbesteller überlassen worden seien, müsse anhand des Einzelfalls entschieden werden. Sollten sich bei Kontrollen Werkverträge als Scheinwerkverträge herausstellen, weil tatsächlich Arbeitnehmerüberlassung vorliege, wäre dies ein Fall illegaler Arbeitnehmerüberlassung, wenn das Unternehmen keine Verleiherlaubnis besitzt.
Quelle:
PM des Deutschen Bundestages vom 16.08.2011
© arbeitsrecht.de - (mst)
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