Arbeit & Politik
Betriebsrat bei H & M bleibt im Amt
Die schwedische Modekette H & M hat ihren Antrag, den Betriebsrat der Filiale Berlin-Friedrichstraße durch gerichtliche Entscheidung aufzulösen, in der mündlichen Anhörung vor dem Arbeitsgericht Berlin zurückgenommen.
Der Betriebsrat hatte mehrfach seine Zustimmung zur wöchentlichen Personaleinsatzplanung verweigert, weil seiner Auffassung zu wenig Personal vorhanden sei. Die betriebliche Einigungsstelle hatte die Zustimmung jeweils ersetzt, weil sich das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats zur Festlegung von Beginn und Ende der Arbeitszeit nur auf das vorhandene Personal beziehe. Der Betriebsrat verweigerte einer weiteren Einsatzplanung gleichwohl wegen einer angeblich unzureichenden Personalausstattung seine Zustimmung. Hierin sah H&M ein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Betriebsrats und eine grobe Verletzung betriebsverfassungsrechtlicher Pflichten.
In der mündlichen Anhörung nahm H & M auf Anregung des Gerichts den Auflösungsantrag zurück, nachdem erkennbar geworden war, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der Betriebsparteien möglich ist. Das Auflösungsverfahren ist damit erledigt.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßte die Entscheidung des Textileinzelhändlers: "Dies ist nicht nur für die Betriebsräte in der Berliner Filiale Friedrichstraße ein wirklich guter Tag, sondern für alle Betriebsräte im Unternehmen", sagte Johann Rösch, bei ver.di zuständig für die Betreuung von H&M.
H&M müsse endlich begreifen, dass die von den Belegschaften gewählten Interessenvertreter ihren gesetzlichen Auftrag wahrnehmen. Es sei an der Zeit, die betriebsratsfeindliche Praxis bei H&M zu beenden und in einen offenen und fairen Dialog mit den Betriebsräten einzutreten, forderte Rösch: "Wir hoffen, dass H&M endlich die richtigen Konsequenzen zieht: nämlich Kooperation statt Konfrontation mit den Betriebsräten."
Quelle:
PM des Arbeitsgerichts Berlin und von ver.di vom 16.08.2011
© arbeitsrecht.de - (mst)
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