Arbeit & Politik
Menschenrechtler fordern mehr Rechte für ausgebeutete Hausangestellte
Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert für Betroffene von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung in Diplomatenhaushalten die Eröffnung des Rechtswegs in Deutschland. Bisher müssen Arbeitgeber aufgrund ihrer diplomatischen Immunität keine rechtlichen Konsequenzen fürchten.
Das Institut sieht Deutschland in der Pflicht, den Betroffenen von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung Zugang zum Recht zu verschaffen. Sie müssten ihre Lohn und Entschädigungsansprüche in Deutschland durchsetzen können oder anderweitig entschädigt werden. Unabhängig von der Schwere der Tat könnten die betroffenen Personen bisher keine zivilrechtlichen Ansprüche gegen die Arbeitgeber in Deutschland durchsetzen, so Heike Rabe, Koordinatorin des Projekts "Zwangsarbeit heute" des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Die Rechtsverfolgung in den Entsendestaaten der Diplomaten sei oft faktisch unmöglich. Das führe häufig dazu, dass die Betroffenen nach jahrelanger Arbeit mit leeren Händen dastünden.
Das Projekt "Zwangsarbeit heute" unterstützt zur Zeit in einem Musterverfahren eine indonesische Hausangestellte dabei, ihren ehemaligen Arbeitgeber, einen Diplomaten der Saudi-Arabischen Botschaft, auf Zahlung von rund 70.000 Euro Lohn und Schmerzensgeld zu verklagen. Das Arbeitsgericht Berlin hatte am 14. Juni 2011 die Klage wegen der Immunität abgewiesen (Aktenzeichen 36 Ca 3627/11). Die Klägerin will Rechtsmittel beim Landesarbeitsgericht einlegen.
In einer heute vorgelegten Studie über die Praxis der Durchsetzung von Rechtsansprüchen gegen Personen mit diplomatischer Immunität in ausgewählten europäischen Ländern schlägt das Deutsche Institut für Menschenrechte verschiedene präventive Maßnahmen zum Schutz der Hausangestellten vor. So sollten beispielsweise Hausangestellte berechtigt sein, den Arbeitgeber zu wechseln. Weiterhin wird empfohlen, dass Hausangestellte ein Bankkonto eröffnen müssen, auf das der monatliche Lohn eingezahlt wird. Die Außenministerien sollten zudem alternative Beschwerdemöglichkeiten für die Betroffenen eröffnen, um den Ausschluss des Rechtswegs auszugleichen.
Quelle:
PM des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom 27.06.2011
© arbeitsrecht.de - (mst)
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