Arbeit & Politik

Volkszähler sind gesetzlich unfallversichert

Knapp acht Millionen Bundesbürger bekommen derzeit für den Zensus 2011 Besuch von Interviewern. Die freiwilligen Helfer bei der Volkszählung sind während der Hausbesuche gesetzlich unfallversichert. Das teilt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) mit.

Egal ob einer der rund 80.000 Interviewer im Hausflur eines Befragten stolpert oder auf dem Weg zum Interviewtermin von einem Auto angefahren wird - die gesetzliche Unfallversicherung greift während der Arbeitszeit im Rahmen des Zensus 2011. Sie kommt für die Folgen von Körperschäden durch Arbeits- und Wegeunfälle auf.

Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt dann die Kosten für die Heilbehandlung und gegebenenfalls eine anschließende Rehabilitation. Bei bleibenden Gesundheitsschäden zahlt sie zudem eine Rente. Wichtig ist dabei, dass der Versicherte nach einem Unfall so schnell wie möglich den nächstgelegenen Durchgangsarzt aufsucht. Dieser Arzt ist für die Behandlung von Unfallfolgen besonders qualifiziert und daher zur Versorgung von Versicherten der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zugelassen.

Der Einsatz der Interviewer wird von sogenannten Erhebungsstellen organisiert, die von den Landkreisen, Städten beziehungsweise Gemeinden eingerichtet wurden. Zuständig für die Interviewer ist im Falle eines Unfalls der für die jeweilige Gemeinde zuständige Unfallversicherungsträger, die Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände.

Hier finden Sie die Anschriften der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand!

Quelle:
PM der DGVU vom 17.05.2011

© arbeitsrecht.de - (mst)

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