Arbeit & Politik

NRW will Beamte schnell an Tariferhöhung ankoppeln

Im Schnellverfahren will Nordrhein-Westfalen den Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst auch auf Beamte übertragen. Das Landeskabinett stimmte zu, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen.

Mit dem Gesetz soll erreicht werden, dass Beamte, Richter und Versorgungsempfänger die Tariferhöhung zeitgleich mit den Angestellten erhalten.

Für die Angestellten und Auszubildenden kostet der Tarifabschluss das Land in diesem Jahr 122 Millionen und im nächsten 236 Millionen Euro. Die Übertragung auf Beamte und Anwärter kostet dieses Jahr weitere 301 Millionen und nächstes Jahr 615 Millionen Euro.


Die Angestellten des Öffentlichen Dienstes erhalten vom 1. April an eine Einmalzahlung von 360 Euro und 1,5 Prozent Lohnzuwachs. Ab 1. Januar 2012 folgt ein Sockelbetrag von 17 Euro sowie eine Erhöhung um 1,9 Prozent.

Quelle:
dpa v. 21.03.2011

© arbeitsrecht.de - (ts)

Artikel drucken
  • Xing
  • deli.cio.us

Ähnliche Artikel aus den anderen Rubriken:

Rechtsprechung

ÜberstundenzuschlagWer streikt, der arbeitet nicht

09.05.2012 | Fällt die Arbeit aufgrund eines rechtmäßigen Streiks aus, dann werden für die Überstundenzuschläge nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden jenseits der 39 Stundenwoche berücksichtigt. Dies folgt aus der Auslegung des § 7 Abs. 7 TVöD. [mehr]

Dynamische Verweisung auf das Regelungswerk des Öffentlichen Dienstes

26.07.2006 | Bestimmt ein Haustarifvertrag für ein Unternehmen des öffentlichen Personen-Nahverkehrs, dass für die Arbeiter der BMT-G-O und "die diesen im Bereich der Gemeinden... ergänzenden Tarifverträge in der jeweiligen Fassung Anwendung" findet, soweit der Haustarifvertrag keine Abweichungen enthält, so liegt eine dynamische Verweisung auf das gesamte Regelungswerk für die Arbeiter des öffentlichen Dienstes vor. [mehr]

Arbeitshilfen

Leistungsentgelte nach § 18 TVöD (11/2007)

23.05.2007 | Die leistungsorientierte Bezahlung hält jetzt auch Einzug im öffentlichen Dienst. Im Mittelpunkt des neuen Tarifrechts steht die Einführung der Leistungsentgelte, was in der Praxis viele Fragen aufwirft. [mehr]

Der Leistungs-Tarifvertrag des Bundes (14/2007)

04.07.2007 | Mit dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist erstmals im öffentlichen Dienst ein variables Leistungsentgelt eingeführt worden. Wie das Zusammenspiel zwischen § 18 TVöD und dem normausfüllenden "Tarifvertrag über das Leistungsentgelt für die Beschäftigten des Bundes" funktioniert, erfahren Sie hier. [mehr]