Arbeit & Politik
NRW bringt Frauenquote in den Bundesrat
Mit einer Bundesratsinitiative will Nordrhein-Westfalen eine Geschlechterquote für alle Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen auf den Weg bringen. Das kündigten NRW-Emanzipationsministerin und Justizminister am 9. Februar an.
NRW will in zwei Stufen Mindestquoten für beide Geschlechter sicherstellen: Zum 01.01.2017 sollen in jedem Aufsichtsrat jeweils mindestens 30 Prozent Männer und Frauen sitzen, fünf Jahre später 40 Prozent. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) lehnt eine Frauenquote in großen Unternehmen derzeit ab.
Der nordrhein-westfälische Entwurf setzt bei der Wahl eines Aufsichtsrats an: Wenn die Wahl gegen die gesetzliche Mindestquote verstieß, darf der Aufsichtsrat sein Mandat nicht antreten. Unternehmen, die trotz intensiver Bemühungen nicht genügend geeignete Frauen aufzuweisen haben, sollen eine Härteklausel in Anspruch nehmen dürfen. Die vorgesehenen Voraussetzungen seien allerdings gerichtlich überprüfbar, sagte Kutschaty.
Angekündigt wurde ebenfalls das Landesgleichstellungsgesetz von 1999 nachzubessern. Zwar sieht dieses es eine Quote von 50 Prozent im gesamten öffentlichen Bereich vor, es fehlen aber Sanktionsmöglichkeiten, so dass die Quote in wesentlichen Teilen nicht eingehalten wird.
Quelle:
NRW Justiz-Online v. 09.02.2011
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