Arbeit & Politik

Migranten und ehemalige Sozialhilfeempfänger profitieren von Leiharbeit

Leiharbeit ist eine gute Möglichkeit für Arbeitslose, in reguläre Beschäftigung zu kommen - zumindest in Dänemark. Das zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.

Aus der Studie geht hervor, dass Migranten und ehemalige Sozialhilfeempfänger am meisten von der Aufnahme eines Leiharbeitsjobs profitieren. Obwohl Dänemark bereits als sehr flexibler Arbeitsmarkt gelte, habe sich dort die Leiharbeitsquote zwischen 1997 und 2006 vervierfacht.

"Leiharbeit gilt allgemein als eine Beschäftigungsform, die die Flexibilität von Arbeitsmärkten erhöht", so die IAB-Forscherin Elke Jahn. Lange Zeit habe leiharbeit im Nachbarland kaum eine Rolle gespielt. Ein möglicher Grund für den rasanten Anstieg an Leiharbeitskräften sieht die Wissenschaftlerin in der im Untersuchungszeitraum angespannten Lage auf dem dänischen Arbeitsmarkt. Dort standen nur wenige qualifizierte Arbeitslose einem vergleichsweise großen Angebot an offenen Stellen gegenüber.

Bei einer angespannten Arbeitsmarktsituation nutzen Unternehmen laut Jahn Leiharbeitsfirmen, um passende Arbeitslose zu rekrutieren. Stelle sich der Leiharbeiter als geeignet für das Kundenunternehmen heraus, werde er direkt übernommen.

Auch in Deutschland ist die Zahl der Leiharbeitnehmer in den vergangenen Jahren stetig gewachsen. Ende 2010 waren es mehr als 900.000 Beschäftigte. Anders als in Dänemark scheint in Deutschland die Leiharbeit weniger Chancen auf eine Dauerhafte Beschäftigung zu bieten. Leiharbeitsbeschäftigte verdienen nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) vielfach so wenig, dass sie im Vergleich zu Beschäftigten anderer Branchen überproportional oft ergänzende Hartz IV-Leistungen in Anspruch nehmen müssen. Zudem lebten sie in ständiger Sorge, entlassen zu werden und könnten kaum über die nächsten Monate hinaus planen. Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit dauern rund 50 Prozent der Leiharbeitsverhältnisse nicht länger als drei Monate. Der DGB fordert daher Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und flächendeckenden Mindestlohn.

Quelle:
PM des IAB vom 11.01.2011 und des DGB vom 07.01.2011

© arbeitsrecht.de - (mst)

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