Arbeit & Politik

Jeder siebte Betrieb verstößt gegen Beschäftigtendatenschutz

Zahlreiche Betriebe missachten den Anspruch ihrer Beschäftigten auf Datenschutz: Jeder siebte Betriebsrat berichtet von Verstößen gegen geltende gesetzliche Vorschriften. Das ergibt die neue Betriebsrätebefragung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung.

"Datenschutz, oder vielmehr dessen Missachtung, ist kein exklusives Problem einiger weniger Unternehmen", betont Dr. Martin Behrens, WSI-Experte für industrielle Beziehungen, der die Befragung ausgewertet hat.

14 Prozent der knapp 2000 repräsentativ befragten Arbeitnehmervertreter berichteten von rechtswidrigem Umgang mit Informationen über die Beschäftigten. Die tatsächliche Quote in der gesamten deutschen Wirtschaft dürfte sogar noch darüber liegen, sagt der WSI-Forscher: Betriebsräte erfahren nicht von jedem Fall. Kleine Betriebe unter 20 Beschäftigten und Betriebe ohne Arbeitnehmervertretung werden von der Studie nicht erfasst.

Für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten und Betriebsrat - für diese Betriebsform mit rund 12 Millionen Beschäftigten ist die Befragung repräsentativ - liefert die Untersuchung auch detailliertere Befunde, etwa zu den Betroffenen: In knapp 35 Prozent der Betriebe mit Datenschutzverletzungen waren nach Einschätzung der Betriebsräte einzelne Personen Opfer der Verstöße. In 27 Prozent der Fälle waren es kleinere Gruppen von Beschäftigten, deren Rechte verletzt wurden. In 18 Prozent der Betriebe waren einzelne Abteilungen betroffen, in weiteren 20 Prozent die gesamte Belegschaft.

Probleme mit dem Beschäftigten-Datenschutz gibt es in Betrieben jeder Größe, egal ob mit 20 oder 2.000 Beschäftigten. Besonders hoch ist der Anteil jedoch in Großbetrieben, jeder vierte von ihnen geht nicht ordnungsgemäß mit den Daten seiner Beschäftigten um. Weil große Firmen häufiger als kleine Unternehmen die Angaben ihrer Beschäftigten digital erfassen und bearbeiten, ist die Versuchung hier offenbar größer, Schutzvorschriften zu verletzen, vermutet Behrens.

Der Forscher wertet Datenschutz-Probleme als Symptom für schlechte Unternehmensführung. "Es fällt auf, dass die Missachtung von Datenschutzvorschriften häufig gemeinsam mit weiteren Problemen der betrieblichen Sozialordnung auftritt", so Behrens. "Immer wenn Betriebsräte angeben, dass ihre Mitwirkungsrechte durch das Management behindert, Tarifstandards unterlaufen werden und das Betriebsklima schlechter geworden ist, steigt die Wahrscheinlichkeit der Probleme mit dem Datenschutz."

Dieser Zusammenhang mache deutlich, "welch große Bedeutung im Zweifel auch außerbetrieblich durchsetzbaren, transparenten Regelungen des Datenschutzes zukommt." Das geplante neue Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz berücksichtige das noch zu wenig, so der Forscher. Der Gesetzentwurf operiere in wichtigen Punkten mit unbestimmten Rechtsbegriffen und räume dem Arbeitgeber beispielsweise in den Bereichen der Korruptionsbekämpfung und "Compliance" allzu weitgehende Definitionsspielräume ein.

Quelle:
 PM der Hans-Böckler-Stiftung v 08.11.2010

© arbeitsrecht.de - (ts)

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