Arbeit & Politik

Mehr Rechte für Arbeitssuchende

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag an die Bundesregierung, die Rechte der Arbeitssuchenden zu stärken. Motivation und Selbstbestimmung sowie ein Wunsch- und Wahlrecht des Hilfebedürftigen müssten zukünftig zentrale Grundlage des Fallmanagements sein.

In der Antragsbegründung heißt es, dass die im Juni und Juli 2010 durch Bundestag und Bundesrat verabschiedete Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende Grundlage sei, dass arbeitsmarkt- und sozialpolitische Maßnahmen weiterhin eng verknüpft und abgestimmt werden könnten. Das reicht aus Sicht der Fraktion für eine erfolgreiche und dauerhafte Integration Arbeitssuchender nicht aus.

Ziel des Antrags ist es, die Eigeninitiative der Arbeitssuchenden besser zu fördern und ihre Selbstbestimmung zu gewährleisten. Arbeitssuchende sollen das Recht haben, zwischen angemessenen Maßnahmen der Jobcenter zu wählen, fordern die Parlamentarier. Ihre Wünsche müssten bei der Gestaltung des Integrationsprozesses berücksichtigt werden. Um die Stellung der Arbeitssuchenden im Eingliederungsprozess zu stärken, müsste eine Zusammenarbeit von Jobcentern und Arbeitssuchenden auf Augenhöhe gewährleistet werden. Bei allen Trägern des Sozialgesetzbuch II sollten unabhängige Ombudsstellen eingerichtet und finanziert werden, die in Konfliktfällen zwischen Arbeitssuchenden und Trägern vermitteln könnten. Auch müssten Arbeitssuchende das Recht haben, den persönlichen Ansprechpartner im schwerwiegenden Konfliktfall zu wechseln.

Außerdem sollen von der Bundesregierung die Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertige Betreuung und ein individuelles Fallmanagement durch die Jobcenter mit dem dafür erforderlichen Personalbedarf geschaffen werden. In der Grundsicherung für Arbeitssuchende müssten fachliche Mindestanforderungen gesetzlich verankert werden. So müsste zum Beispiel die fortlaufende Begleitung des Eingliederungsprozesses für alle Arbeitssuchenden gewährleistet sein. Scheinangebote zur Überprüfung der Arbeitsbereitschaft als auch Sanktionsandrohungen und -automatismen hätten in diesem Prozess keinen Platz.

Die Abgeordneten fordern Änderungen der momentan geltenden Sanktionsregeln, die nicht wie in den vergangenen Jahren weiter verschärft werden dürften. Der Grundbedarf, der für eine Teilhabe an der Gesellschaft notwendig sei, dürfe zukünftig nicht mehr durch Sanktionen angetastet werden. Im Jahr 2009 waren nach Angaben der Bundesregierung 126.946 der insgesamt 4.906.916 erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (SGB II) von einer Kürzung der Geldleistungen auf null Euro betroffen.

Die Fraktionsmitglieder sprechen sich zudem für eine Abschaffung der ihrer Meinung nach verfassungsrechtlich bedenklichen Sanktionen-Sonderregelungen für junge Menschen bis 25 Jahren aus.

Quelle:
PM des Bundestags vom 08.10.2010, BT-Drucksachen 17/1837 und 17/3207

© arbeitsrecht.de - (mst)

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