Arbeit & Politik

Anträge zur Streichung der "sachgrundlosen Befristung" scheitern

Bei einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales hat sich die Mehrheit der geladenen Experten für eine Beibehaltung der sogenannten "sachgrundlosen Befristung" bei Arbeitsverhältnissen auf Zeit ausgesprochen.

Aktuell können Arbeitgeber Mitarbeiter bis zu zwei Jahre lang ohne Angabe von Gründen befristet beschäftigen. Die SPD-Fraktion hat sich in einem Antrag (17/1769) dafür ausgesprochen, diese Möglichkeit zu streichen. Auch Linksfraktion (18/1968) und Bündnis 90/Die Grüne (17/2922) schlossen sich dieser Forderung an. Linke und Grüne wollen darüber hinaus die gesetzliche Möglichkeit einer "Befristung zur Erprobung" für neue Mitarbeiter abschaffen.

Bei der Anhörung waren u.a. Vertreter von Wirtschaftsverbänden, vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag sowie vom Deutschen Gewerkschaftsbund geladen.

Während die Vertreter der Wirtschaftsverbände betonten, dass Unternehmer die Möglichkeit zur befristeten Beschäftigung vor allem in Krisensituationen bräuchten, verwiesen Martina Perreng vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und Nadine Zeibig vom Hugo Sinzheimer Institut für Arbeitsrecht auf die negativen Auswirkungen befristeter Arbeit.

Allerdings machte die DGB-Vertreterin auch auf die Gefahr aufmerksam, dass Unternehmen vermutlich in andere Formen prekärer Beschäftigung wie Praktika, Volontariate oder Leiharbeit ausweichen werden, wenn die Möglichkeit sachgrundloser Befristung abschaffen würde.

Die geladenen Wirtschaftsverbände unterstützten den Plan der schwarz-gelben Koalition, das "Ersteinstellungsgebot" abzuschaffen: Es besagt, dass Firmen, die einen Mitarbeiter schon einmal auf Zeit beschäftigt haben, ihn nicht wieder befristet einstellen dürfen. Laut Koalitionsvertrag soll eine erneute Einstellung nach einer Karenzzeit von zwölf Monaten erlaubt werden, um sogenannte "Kettenbefristungen" zu verhindern.

Quelle:
PM des Deutschen Bundestages v. 05.10.2010

© arbeitsrecht.de - (ts)

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