Arbeit & Politik
Generationswechsel im Familienbetrieb
Alter, Krankheit, Tod oder einfach nur genug vom Unternehmerdasein – wer übernimmt die Nachfolge als Betriebsinhaber, wenn der Generationswechsel bevorsteht? Bis zum Jahr 2014 wird sich diese Frage in knapp 110.000 Familienunternehmen stellen.
Nach Berechnungen des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) in Bonn weisen rund 95 Prozent aller deutschen Unternehmen die für Familienunternehmen charakteristische Einheit von Eigentum und Leitung auf. Familienunternehmen erzielen rund 42 Prozent der Umsätze und stellen etwa 57 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland. Laut IfM sind sie der dominierende Unternehmenstyp in der deutschen Unternehmenslandschaft und bilden die tragende Säule für Wachstum und Beschäftigung.
Von rund 3,7 Millionen Unternehmen in Deutschland könnten etwa 3,5 Millionen den Familienunternehmen zugerechnet werden. In den kommenden fünf Jahren stehen 110.000 Unternehmensübergaben bevor, jährlich also 22.000 im Schnitt, hat das IfM berechnet. Die meisten Nachfolgen seien mit 44.900 im Dienstleistungssektor zu erwarten. Es folgt das Produzierende Gewerbe, in dem viele Handwerksbetriebe und damit viele mittelständische Unternehmen vertreten seien, mit 31.300 Firmenübergaben.
Davon betroffen: rund 1,4 Millionen Beschäftigte. Die meisten haben ihren Arbeitsplatz in Dienstleistungsunternehmen (rund 600.000), heißt es in der Studie, gefolgt vom Produzierenden Gewerbe mit etwa 562.000 Arbeitnehmern und dem Handel mit 272.000. Da umsatzstärkere Unternehmen meist eine größere Zahl von Beschäftigten aufweisen würden, seien in umsatzstärkeren Firmen ähnlich viele Beschäftigte von anstehenden Übernahmen berührt wie in den unteren Größenklassen, in denen weitaus mehr Unternehmen vor der Übernahme stehen. Die meisten von Übernahmen betroffenen Beschäftigten hätten ihren Arbeitsplatz in Nordrhein-Westfalen und die wenigsten in Bremen. 88,9 Prozent der von Übernahmen berührten Beschäftigten entfallen auf Westdeutschland.
Quelle:
IfM-Materialien Nr. 198
© arbeitsrecht.de - (mst)
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