Arbeit & Politik

Rechtsschutz für illegale Einwanderer

Putzfrau, Bauarbeiter, Erntehelfer – Migranten ohne Aufenthaltserlaubnis arbeiten oft zu Niedriglöhnen und haben schlechte Chancen, ihre Rechte gegenüber Arbeitgebern durchzusetzen. Die ver.di-Beratungsstellen "MigrAr" bieten Hilfe an.

"Du hast Rechte – auch ohne Papiere" lautet das Motto der neu eröffneten Anlaufstelle in Frankfurt am Main. Nach Berlin, München und Hamburg betreibt ver.di nun vier solcher Einrichtungen, die gezielt Migranten ohne gesicherten Aufenthaltsort und in so genannten prekären Beschäftigungsverhältnissen ansprechen. Allein im Rhein-Main-Gebiet leben zwischen 25.000 und 50.000 Statuslose, schätzt Jürgen Bothner,  Landesbezirksleiter der Gewerkschaft in Hessen.

Bundesweit sollen zwischen 500.000 und einer Million "illegal aufhältige Drittstaatsangehörige" – so die offizielle Bezeichnung – leben, wie aus einem Bericht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge hervorgeht.

Die "MigrAr"-Anlaufstellen kümmern sich ausschließlich um arbeits- und sozialrechtliche Fragen ihrer Klienten. Nach einer Erstberatung wird geprüft, ob rechtliche Ansprüche bestehen, etwa weil Lohnzahlungen ausgeblieben sind.

Erfüllen Arbeitgeber die Ansprüche nicht, bekommen die Hilfesuchenden Unterstützung bei einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Das ist nicht ohne Risiko, weiß der Sprecher des Projektes MigrAr Frankfurt/Rhein-Main Hagen Kopp. Weil der Aufenthaltsstatus offengelegt werden müsse, könnten dem Kläger Konsequenzen drohen. Es gäbe aber die Erfahrung, dass Arbeitsrichter auf eine Prüfung und Weiterleitung der Daten an die Ausländerbehörde verzichten. In den meisten Fällen müssten Betroffene nicht vor Gericht, weil alles im Vorfeld geregelt werden konnte, erklärt Kopp.

Das Projekt wendet sich nicht nur gegen die Ausbeutung von Menschen mit unsicherem Aufenthalt in Deutschland, sondern soll zugleich dafür sorgen, dass die Löhne der regulären Arbeitsverhältnisse nicht unterlaufen werden.

Quelle:
PM ver.di Hessen v. 02.09.2010, Forschungsbericht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

© arbeitsrecht.de - (mst)

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