Arbeit & Politik
Ein Manager schafft sich ab
Bundesbankvorstand Thilo Sarrazin hat mit seinen Äußerungen zur Integrationsfähigkeit von Ausländern für Aufsehen gesorgt. Arbeitsrechtler spekulieren jetzt über seinen Rauswurf.

©Deutsche Bundesbank
Der Bundesverband der Arbeitsrichter hält die umstrittenen Äußerungen des ehemaligen Berliner Finanzsenators Thilo Sarrazin (SPD) aus dem Vorstand der Bundesbank nicht für ausreichend, um eine Kündigung zu begründen. "Die Aussagen Sarrazins, mögen sie als noch so abstrus empfunden werden, reichen kaum aus, um ihn deshalb zu entlassen", erklärte der Verbandsvorsitzende Joachim Vetter der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Voraussetzung dafür wäre eine gravierende dienstliche Verfehlung. Es sei fraglich, ob sich diese aus privaten Meinungsäußerungen ohne Zusammenhang mit dem Amt herleiten lasse, sagte Vetter.
Privates Fehlverhalten wird in den seltensten Fällen als Kündigungsgrund anerkannt. Das Landesarbeitsgericht Hamm hatte den Rauswurf eines Mitarbeiters in einer repräsentativen Funktion für wirksam erklärt, der in seiner Freizeit als DJ rechtsradikale Musik verbreitete. Dieses Verhalten führe auch beim Arbeitgeber zu einer Rufschädigung, meinten die Richter (Az.: 14 Sa 157/08). Zwar sind für Personalentscheidungen auf Vorstandsebene in der Regel nicht die Arbeitsgerichte zuständig, das Kriterium "Störung des Betriebsfriedens" ist aber dennoch relevant für die rechtliche Beurteilung des Verhaltens.
Die Bundesbank fürchtet bereits um ihren Ruf. In einer Stellungnahme zu Sarrazins Äußerungen heißt es, die Bundesbank sei eine Institution, in der Diskriminierung keinen Platz habe. Die abwertenden Äußerungen seien geeignet, den Betriebsfrieden erheblich zu beeinträchtigen, zumal zahlreiche Mitarbeiter einen Migrationshintergrund haben und die Öffentlichkeit die Aussagen Sarrazins zunehmend der Institution zurechnen würden. Sarrazin missachte fortlaufend seine Verpflichtung, sich in einer Weise zu verhalten, die das Ansehen der Bundesbank und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Bundesbank aufrecht erhält und fördert.
Der Vorstand will nach einer Anhörung über die weiteren Schritte entscheiden.
Quelle:
PM der Deutschen Bundesbank v. 30.08.2010, Urteil des LAG Hamm v. 04.11.2008
© arbeitsrecht.de - (mst)
Ähnliche Artikel aus Arbeit & Politik
Studie: Jeder fünfte Arbeitnehmer hat innerlich gekündigt
09.02.2011 | Der Engagement Index 2010 attestiert deutschen Firmen eine fatal niedrige emotionale Mitarbeiterbindung. Das führe zu hohen Folgekosten aufgrund von hausgemachter Kündigungsbereitschaft und mangelhafter Motivation. [mehr]
Zahlreiche Klagen von Mitarbeitern der City BKK
30.06.2011 | Die City BKK ist Pleite. Was das für Kunden bedeutet, ist seit Wochen ein heiß diskutiertes Thema. Aber nicht nur Versicherte sind von der Inslovenz betroffen. Viele Mitarbeiter stehen ab Juli ohne Job da. [mehr]
Kündigungsschutz bei Bagatelldelikten wird nicht ausgeweitet
01.04.2011 | Die Oppositionsfraktionen sind mit ihrem Anliegen gescheitert, die Voraussetzungen für Kündigungen wegen Bagatelldelikten gesetzlich zu verschärfen. Zwei entsprechende Gesetze und ein Antrag wurden vom Bundestag am 24. März abgelehnt. [mehr]
Experten beraten über deutsche Kündigungsfristen
12.04.2011 | In einer öffentlichen Anhörung vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales haben Experten dazu Stellung genommen, welche Voraussetzungen diskriminierungsfreie Kündigungsfristen haben müssen, damit sie nicht gegen europäisches Recht verstoßen. [mehr]
Koalition lehnt erweiterten Kündigungsschutz ab
26.10.2011 | Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat mit den Stimmen der Koalition zwei Gesetzentwürfe abgelehnt, mit denen die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen den Kündigungsschutz bei unter 25-Jährigen erweitern wollten. [mehr]
Ähnliche Artikel aus den anderen Rubriken:
Rechtsprechung
Kündigungsschutz kann auch in sog. Kleinbetrieben bestehen
02.03.2001 | Kündigungen, die gegen das gebotenes Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme aus Art. 12 GG verstoßen, sind nach § 242 BGB unwirksam. [mehr]
Außerordentliche Kündigung einer kirchlichen Mitarbeiterin wegen Loyalitätspflichtverletzung
02.03.2001 | Bei einer Arbeitnehmerin in einem evangelischen Kindergarten, die in der Öffentlichkeit werbend für eine andere Glaubensgemeinschaft auftritt, ist keine hinreichende Gewähr mehr gegeben, dass sie der arbeitsvertraglich übernommenen Verpflichtung zu Loyalität gegenüber der evangelischen Kirche nachkommt. [mehr]
Arbeitshilfen
Rechtslexikon: Kündigungsfrist
29.01.2010 | Die Kündigungsfristen im Arbeitsrecht ergeben sich aus dem Gesetz, sie können aber auch im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag festgelegt werden. [mehr]
Rechtslexikon: Massenentlassung
29.01.2010 | Eine Massenentlassung unterliegt der Anzeigepflicht gemäß §§ 17ff. Kündigungsschutzgesetz (KSchG). [mehr]
Newsletter
Kündigung bei Bagatellstraftaten (09/2009)
06.05.2009 | Schon der bloße Verdacht, dass ein Mitarbeiter Eigentum des Chefs entwendet hat, kann den Job kosten - und sei die Sache auch noch so geringwertig. Das müssen Betroffene und auch Betriebsräte nicht ohne weiteres hinnehmen. [mehr]
Kündigung wegen privater Nutzung des Internets? (14/2005)
06.07.2005 | Regelmäßig wird das private Surfen und der private E-Mail-Verkehr im Büro entweder ausdrücklich untersagt oder in geringem Umfang toleriert. Hier stellt sich die Frage, wann der Arbeitgeber berechtigt ist, das Arbeitsverhältnis zu kündigen, weil ein Arbeitnehmer trotz bestehenden Verbots das Internet zu privaten Zwecken genutzt hat. [mehr]
Aus den Zeitschriften
Arbeitsrecht im Betrieb: Kündigung per E-Postbrief unzulässig
29.03.2011 | Elektronische Briefe sollen laut Postdienstleister und E-Mail-Provider ebenso rechtsverbindlich sein wie normale Briefe. Der Job kann mit dem E-Postbrief allerdings nicht wirksam gekündigt werden. Die E-Mail-Signatur ersetzt die eigenhändige Unterschrift nicht. [mehr]
Gute Arbeit: Eingliedern statt ausmustern - Betriebsräte können mitbestimmen
08.04.2010 | In letzter Instanz haben die Gerichte noch nicht entschieden. Aber der Trend ist erkennbar: Wenn es darum geht, Kranke oder Behinderte im Sinne des Sozialgesetzbuches weiter ins Arbeitsleben zu integrieren und ihnen die Kündigung zu ersparen, können Betriebs- und Personalräte mitbestimmen. Sie müssen dann nur sehr konkret werden. [mehr]