Arbeit & Politik
Kein Mindestlohn für Bürgerarbeit?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass Langzeitarbeitslose, die künftig im Rahmen von "Bürgerarbeit" vermittelt werden, den einschlägigen Tariflohn erhalten. "Die Linke" kritisiert das Modellprojekt.

©Walensky
Die so genannte Aktivierungsphase für das Projekt Bürgerarbeit ist knapp vier Wochen alt. Insgesamt sechs Monate lang sollen Langzeitarbeitslose fit für das Berufsleben gemacht werden. In die eigentliche "Bürgerarbeit" sollen nur diejenigen arbeitslosen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen einmünden, deren Integration trotz dieser intensiven andauernden Aktivierung nicht gelinge oder in absehbarer Zeit nicht möglich erscheine, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion "Die Linke".
Wie viel Lohn die dann vermittelten Bürgerarbeiter erhalten werden, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Eine Mindestbruttomonatsvergütung sei nicht vorgesehen. Die Regierung geht davon aus, dass einschlägige tarifliche Regelungen angewendet werden. Die von den verantwortlichen Arbeitsagenturen eingereichten Konzepte enthielten in der Regel keine konkreten Aussagen zu einzelnen Bürgerarbeitsstellen. Und somit auch keine Aussagen zur Entlohnung, lautet die Begründung.
Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion "Die Linke", Sabine Zimmermann, äußerte sich kritisch auf die Antwort der Bundesregierung. Die Regierung habe nicht nur faire und seriöse Tarifverträge als Grundlage für die Entlohnung für Bürgerarbeit vor Augen. Zimmermann befürchtet, dass auch "Dumpingtarifverträge" Anwendung finden könnten. Zudem liege der Bürgerarbeitslohn nicht über Hartz-IV-Niveau, heißt es in einer Pressemitteilung.
Bei 30 Wochenstunden wird laut Stellungnahme der Bundesregierung für Arbeitgeber ein Festbetrag von 1.080 Euro monatlich für einen Bürgerarbeitsplatz als Zuschuss zum Arbeitsentgelt und zum Sozialversicherungsaufwand bereitgestellt. Die Laufzeit beträgt maximal 36 Monate. Dieser Zuschuss reduziert sich bei 20 Wochenstunden auf 720 Euro. Der Arbeitgeber muss seine Ausgaben nachweisen. Der Bundesregierung lägen allerdings keine Informationen über die durchschnittliche Entlohnung der zukünftigen Bürgerarbeitsplätze vor.
Aus einer Beispielsrechnung im Antwortschreiben ergibt sich, dass ein alleinstehender Projektteilnehmer mit einem Bruttoeinkommen von 900 Euro einen Nettoverdienst von rund 730 Euro erzielen würde. Zusammen mit Leistungen für Unterkunft und Heizung ergäbe sich ein Haushaltseinkommen von insgesamt rund 900 Euro monatlich. Im Vergleich dazu kamen im Jahr 2009 Hartz-IV-Empfänger mit Hinzuverdienst auf durchschnittlich 767 Euro. Maximal wären 927 Euro möglich.
Quelle:
BT-Drucksache 17/2666, PM der Fraktion "Die Linke" vom 03.08.10
© arbeitsrecht.de -
(mst)
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