Arbeit & Politik

Startschuss für Bürgerarbeit

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen hat der Langzeitarbeitslosigkeit den Kampf angesagt. Bürgerarbeit soll längerfristig 34.000 Hartz-IV-Empfängern den Weg zurück in eine dauerhafte Beschäftigung bereiten.

Seit 15. Juli 2010 läuft die Aktivierungsphase des Modellprojekts Bürgerarbeit. 197 Jobcenter aus den 16 Bundesländern durchforsten ihre Kunden-Datenbanken auf der Suche nach geeigneten Teilnehmern. „Arbeitslose Menschen intensiv aktivieren“, heißt die Devise. Das oberste Ziel auch der Bürgerarbeit sei, Menschen dauerhaft in reguläre Jobs zu bringen, betonte Bundesarbeitsministerin von der Leyen (CDU). Konkret bedeutet das, diejenigen mit persönlichen Coachings und individuellen Fördermaßnahmen wieder fit für die Arbeitswelt zu machen, denen der allgemeine Arbeitsmarkt bisher verschlossen geblieben ist. Die Jobcenter haben deshalb gemeinsam mit Arbeitsmarktpartnern vor Ort regionale Strukturen analysiert und konzeptionelle Ansätze entwickelt.

Rund 160.000 Langzeitarbeitslose nehmen teil. Wer es am Ende der mindestens sechs Monate lang dauernden Aktivierungsphase nicht geschafft hat, wieder ins Berufsleben einzusteigen, kommt für Bürgerarbeit in Betracht. Etwa jeder fünfte Programmteilnehmer soll dann ab 15. Januar 2011 in Zusammenarbeit mit Kommunen, Vereinen, Verbänden und der regionalen Wirtschaft in ein gemeinnütziges sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vermittelt werden.

Das ist als Sprungbrett gedacht, die Beschäftigungsverhältnisse sollen keine Konkurrenz zum so genannten ersten Arbeitsmarkt sein. Ergeben sich während der Bürgerarbeitsphase am örtlichen Arbeitsmarkt neue Chancen oder haben die Teilnehmer durch ihre Tätigkeit die persönlichen Voraussetzungen verbessert, kommt es zu erneuten Vermittlungsversuchen in reguläre Jobs.

Das Projekt Bürgerarbeit stützt sich auf Erfahrungen, die bei einem Modellversuch in Sachsen-Anhalt gesammelt wurden, der 2006 startete. An sechs Standorten hatten die Maßnahen dazu geführt, die Arbeitslosigkeit um 50 bis 65 Prozent zu reduzieren.

Der DGB befürchtet, dass die Bezahlung in vielen Fällen nicht Existenz sichernd sei, die Betroffenen also weiterhin ergänzende Hartz-IV-Leistungen beziehen müssten. Laut Arbeitsministerium sollen die Bürgerarbeiter 1.080 Euro monatlich für 30 Wochenstunden erhalten. Ein Kritikpunkt sei, dass die Bürgerarbeit nicht auf freiwilliger Teilnahme beruhe, sondern im Fall der Ablehnung scharf sanktioniert werden solle, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach anlässlich der Projektvorstellung.

Knapp 1,3 Milliarden Euro wird das auf drei jahre angelegte Bundesprogramm kosten. 230 Millionen Euro jährlich entstammen dem Bundeshaushalt, 200 Millionen im Jahr wird der Europäische Sozialfonds beisteuern.

Quellen:
PM der Bundesagentur für Arbeit, des BMAS und des DGB

© arbeitsrecht.de – (mst)

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