Arbeit & Politik

Netzwerke für Alleinerziehende

Ein neues Förderprogramm des Bundesarbeitsministeriums soll Alleinerziehende unterstützen. Das Ziel: Weiterentwicklung und Aufbau von wirksamen örtlichen Netzwerkstrukturen.

Mit dem Bundesprogramm "Netzwerke wirksamer Hilfen für Alleinerziehende" des Europäischen Sozialfonds für Deutschland (ESF) sollen Alleinerziehende erfolgreich in Arbeit oder Ausbildung  eingegliedert werden. Außerdem ist angestrebt, die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit für Alleinerziehende zu verbessern. Dafür müssten die häufig komplexen Bedarfslagen der Alleinerziehenden berücksichtigt und ihre gesamte Lebenswelt in den Blick genommen werden, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums.  

Um einen ganzheitlichen Unterstützungsansatz anbieten zu können, müssen die lokalen Träger der aktiven Arbeitsmarktpolitik (SGB II und SGB III), der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und anderer öffentlicher Leistungen sowie örtliche Träger verstärkt kooperieren.

Gefördert werden daher lokale und regionale Netzwerke zur Unterstützung Alleinerziehender mit mindestens drei Netzwerkpartnern, von denen mindestens einer  Jobcenter oder Agentur für Arbeit sein muss. Es können bestehende oder sich bildende Netzwerke gefördert werden, deren Akteure über einen reinen Informationsaustausch hinaus ihre Dienstleistungsangebote für Alleinerziehende zielgerichtet zu aufeinander abgestimmten Leistungsketten verknüpfen.

Im Rahmen der geförderten Projekte sollen die Netzwerkaktivitäten koordiniert, verzahnt, weiterentwickelt, professionalisiert und wirkungsorientiert auf die Lebenswelt der Alleinerziehenden ausgerichtet werden.

Es gehe nicht um die materielle Förderung von Alleinerziehenden, sondern um die Förderung der Entwicklung von Dienstleistungsketten, die für die verschiedenen Bedarfslagen von erwerbstätigen, arbeitslosen oder im Sinne des SGB II hilfebedürftigen Alleinerziehenden vorgehalten werden sollen, so das Ministerium.

Angestrebt ist die Förderung von mindestens 100 lokalen Netzwerken mit Laufzeiten von mindestens zwölf bis längstens 24 Monaten. Der Projektzeitraum beginnt frühestens am 1. April 2011 und endet spätestens am 30. Juni 2013. Die zuwendungsfähigen Ausgaben pro Projekt belaufen sich auf mindestens 100.000 Euro und maximal 250.000 Euro.

Für einen Ideenwettbewerb wird ein zweistufiges Verfahren in Form eines Interessenbekundungs- und eines Antragsverfahrens durchgeführt.
Das Interessenbekundungsverfahren beginnt am 09. Juli 2010 und endet am 24. September 2010.

Quelle:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 09.07.2010

© arbeitsrecht.de – (mst)

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