Arbeit & Politik
Zeitarbeitsfirmen missachten gesetzliche Bestimmungen
Tarifverträge werden ignoriert, Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt, kranke Arbeitnehmer erhalten keinen Lohn. Die Zahl der Bußgeldverfahren in der Zeitarbeitsbranche hat sich zwischen 2005 und 2008 vervierfacht.
Zeitarbeitsunternehmen haben nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums in den vergangenen Jahren häufig die gesetzlichen Vorschriften missachtet. Die Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Leiharbeits-Regelungen seien von 510 im Jahr 2005 auf 2139 im Jahr 2008 gestiegen. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung.
Eine besonders gravierende Verfehlung ist nach Angaben des Ministeriums die falsche Anwendung von Tarifverträgen. Außerdem würden die Unternehmen bei Krankheit den Lohn teilweise nicht weiterzahlen, Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern unzureichend oder verspätet abgeben oder Urlaubsansprüche und Urlaubsgeld nicht vollständig gewähren.
Trotz der Verstöße ging aber die Zahl der Prüfungen bei den Firmen im vergangenen Jahr leicht auf 1429 zurück. Bezogen auf die Zahl der Zeitarbeitsfirmen sank die Prüfquote damit von 9,02 Prozent im Jahr 2008 auf 8,58 Prozent im Jahr 2009.
Leiharbeitskräfte seien gesetzlich in fast allen Belangen schlechter gestellt, sagte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linken, Sabine Zimmermann. "Es ist deshalb ein Skandal, dass viele Unternehmen sich noch nicht einmal an diese unzureichenden Bestimmungen halten."
Das Arbeitsministerium hat dem Bericht zufolge inzwischen erste Konsequenzen gezogen. Von Mitte Juli an wird die Bundesagentur 25 zusätzliche Prüfer erhalten, die befristet bis Ende 2011 die Zeitarbeitsfirmen kontrollieren sollen. Die Zahl der Prüfer steigt damit auf etwa 100.
Quelle:
dpa vom 07.07.2010
© arbeitsrecht.de – (mst)
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