Arbeit & Politik

Studie: Viele Geringverdiener stocken nicht auf

Nicht einmal jeder zweite Geringverdiener mit einer vollen Stelle nimmt nach Erkenntnissen der Hans-Böckler- Stiftung seinen Anspruch auf staatliche Hilfen wahr.

Etwa 500.000 Vollzeitbeschäftigte in Deutschland nehmen ihren Anspruch auf staatliche Unterstützung nicht wahr; d.h. sie lassen ihren geringen Verdienst nicht mit ergänzendem Arbeitslosengeld II "aufstocken", obwohl das rechtlich möglich wäre. Damit übersteigt die Zahl der Vollzeitbeschäftigten, die in verdeckter Armut leben, deutlich die Zahl der vollzeitbeschäftigten "Aufstocker" (rund 400.000).

Nimmt man auch Beschäftigte mit geringerer Stundenzahl hinzu, dürfte die Zahl der Beschäftigten, die einen Anspruch auf staatliche Unterstützung nicht realisieren, noch weitaus höher sein. Das zeigen Zwischenergebnisse aus einem von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Forschungsprojekt der Frankfurter Wirtschaftswissenschaftlerin Dr. Irene Becker.

Die Verteilungsforscherin stützt sich für ihre Berechnung auf Daten des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP). Aus ihnen ergibt sich, dass in den letzten Jahren auf 100 Vollzeitbeschäftigte, die ihren Anspruch auf ergänzende Grundsicherung geltend machten, etwa 120 Menschen mit Vollzeitjob kamen, die das nicht taten.

Als zentrale Gründe für den Verzicht auf staatliche Unterstützung nennt die Forscherin neben mangelnder Informiertheit über Ansprüche auch Scham, durch Hartz IV stigmatisiert zu werden, oder die Scheu, sich mit dem komplizierten Antragsverfahren auseinanderzusetzen.

Dass die betroffenen Menschen trotz ihres niedrigen Erwerbseinkommens und ohne staatliche Ergänzung einer Vollzeittätigkeit nachgehen, stehe in "auffallendem Kontrast" zu Thesen über negative Arbeitsanreize der staatlichen Grundsicherungszahlungen, so Irene Becker. Offenbar scheine breiten Schichten das Bedürfnis nach Eigenständigkeit, Anerkennung und einer längerfristigen Lebensperspektive wichtiger zu sein als das wirtschaftliche Kalkül, folgert Becker. 

Dr. Claus Schäfer, Leiter des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung, hält es angesichts eines weiter wachsenden Niedriglohnsektors für problematisch, die Hinzuverdienstgrenzen beim Arbeitslosengeld II anzuheben. Das würde die Anreize für Arbeitgeber steigern, die Löhne noch weiter zu senken. 

Hartz IV funktioniere in Kombination mit Niedriglöhnen schon jetzt wie "ein verstecktes Kombilohn-Programm" zugunsten der Arbeitgeber, erklärt Schäfer. In einer gemeinsamen Studie analysierten die Forschungsinstitute der Hans-Böckler-Stiftung bereits 2006 verschiedene Kombilohnprogramme und kamen zu einem skeptischen Schluss - "wegen erwiesener Wirkungslosigkeit",für die Beschäftigung und hoher Kosten für den Staat.

Als bessere Alternative nennt Schäfer einen gesetzlichen allgemeinen Mindestlohn. Dieser  "würde die Subventionierung nicht Existenz sichernder Löhne erheblich eindämmen." Ergänzend sei aber auch eine Erhöhung der Hartz IV-Leistungen nötig, wie es das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts nahe lege. Denn im Fall von Familien hätten diese Leistungen die Aufgabe, den Bedarf insbesondere der Kinder zu sichern, den Löhne - auch Mindestlöhne - als individualbezogenes Entgelt nicht immer decken könnten.

Quelle:
PM der Hans-Böckler-Stifung v. 03.03.2010
www.boeckler.de

© arbeitsrecht.de - (ts)

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