Rechtsprechung

Arbeitsplatz entfällt nicht wegen Verwaltungsreform

Ein Angestellter im öffentlichen Dienst muss grundsätzlich auch dann weiter auf seiner Stelle beschäftigt werden, wenn diese in eine Beamtenstelle umgewandelt wurde. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts in Berlin hervor.

Der Kläger, ein promovierter Diplomchemiker, war als Leiter des Fachdienstes Umweltschutz und Abfallbeseitigung beim Umweltamt des beklagten Landkreises angestellt. Im Zuge einer Verwaltungsreform wandelte der Landkreis seinen Arbeitsplatz in eine Beamtenstelle um und besetzte diesen mit einer bis dahin anderweitig abgeordneten Beamtin. Gleichzeitig wurde dem Kläger eine Tätigkeit als Sachbearbeiter Bodenschutz/Altlasten zugewiesen.

Gegen diese Änderungskündigung wehrte sich der Mann erfolgreich vor dem Arbeitgericht Neuruppin. Auf die Berufung des Landkreises gab ihm auch das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg in zweiter Instanz Recht.

Allein die Umwandlung einer Angestelltenstelle im öffentlichen Dienst in eine Beamtenstelle rechtfertige keine Kündigung, so die Richter. Da der Arbeitsplatz nach wie vor vorhanden sei, spreche grundsätzlich nichts dagegen, den angestellten Mitarbeiter dort weiterzubeschäftigen. Um eine Kündigung zu vermeiden könne der Arbeitgeber den Betreffenden auch zum Beamten ernennen, soweit er die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt. Das sei aber nicht zwingend, weil bei gleicher Tätigkeit eine Beamtenstelle auch mit einem Angestellten besetzt werden könne. Das ergebe sich aus Art. 33 Absatz 4 Grundgesetz, wonach hoheitliche Aufgaben in der Regel, aber eben nicht ausschließlich durch Beamte wahrgenommen werden.

Den Einwand des Landkreises, dass eine Weiterbeschäftigung quasi eine Beförderung darstellen würde, auf die der Mitarbeiter keinen Anspruch habe, ließ das LAG nicht gelten: Entscheidend sei, ob sich das Anforderungsprofil bei neuer und alter Tätigkeit wesentlich unterscheiden. Dabei komme es in erster Linie auf die konkreten Tätigkeitsmerkmale und nicht – wie der Landkreis angenommen hatte – auf einen speziellen Hochschulabschluss an. Für den Kläger sprächen hier seine langjährige Erfahrung mit den einschlägigen Aufgabenbereichen einer Umweltbehörde.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Quelle:

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.06.2010
Aktenzeichen: 10 Sa 829/10
Rechtsprechungsdatenbank LAG Berlin-Brandenburg

© arbeitsrecht.de - (sh)

Artikel drucken
  • Xing
  • deli.cio.us

Ähnliche Artikel aus Rechtsprechung

Gehaltseinbußen nach Änderungskündigung sind zumutbar

14.02.2011 | Ist eine Änderungskündigung das einzige Mittel, um einen tarifvertraglich unkündbaren Mitarbeiter weiterzubeschäftigen, muss dieser auch die Eingruppierung in eine niedrigere Gehaltsgruppe hinnehmen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. [mehr]

Lehrer für "Werte und Normen" bedarf keiner besonderen charakterlichen Eignung

15.03.2011 | Ein Pädagoge kann nicht wegen fehlender charakterlicher Eignung von einem Unterrichtsfach abgezogen werden und die anderen trotzdem weiter lehren. Eine solche Sanktionierung ist unzulässig, wenn das kritische Verhalten nicht disziplinarisch geahndet wurde. [mehr]

Widerruf der FahrlehrererlaubnisFahrschullehrer behielt Geld der Schüler für sich

16.01.2012 | Die Fahrlehrererlaubnis eines im Angestelltenverhältnis tätigen Fahrlehrers kann wegen Unzuverlässigkeit widerrufen werden, wenn er Gelder von Fahrschülern nicht an seinen Arbeitgeber weiterleitet. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz entschieden. [mehr]

Frist für vorbehaltslose Annahme einer Änderungskündigung

02.02.2007 | Arbeitnehmer müssen innerhalb einer Frist von drei Wochen die vorbehaltslose Annahme eines Änderungsangebots erklären; diese gilt - wie bei einer Annahme unter Vorbehalt - als Mindestfrist, auch wenn der Arbeitgeber eine schnellere Antwort anfordert. [mehr]

Verbot von Stuttgart 21-Ansteckern verletzt Rechte des Personalrats

09.11.2011 | Der frühere Verwaltungsbürgermeister Klaus-Peter Murawski hatte den Beschäftigten der Stadt Stuttgart verboten, Buttons pro oder kontra Stuttgart 21 zu tragen. Diese Maßnahme war mitbestimmungspflichtig. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden. [mehr]

Ähnliche Artikel aus den anderen Rubriken:

Gesetzgebung

Übertragung ehebezogener Regelungen auf Lebenspartnerschaften

14.10.2010 | Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften beschlossen. Die neuen Regelungen werden rückwirkend zum 1. Januar 2009 gelten. [mehr]

Beamte werden weiterhin auf Stasi-Tätigkeit kontrolliert

10.02.2011 | Leitende Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sollen nun doch über das Jahr 2011 hinaus auf eine frühere Mitarbeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR überprüft werden. Das Bundeskabinett hat der Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes zugestimmt. [mehr]

Arbeit & Politik

14. Schöneberger ForumSchuldenbremse, Sparzwänge & Co

14.11.2011 | Unter dem Motto »Ausgebremst! Der öffentliche Dienst vor dem Kollaps?« findet ab morgen die vom DGB getragene Tagung für den öffentlichen Dienst statt. Im Fokus stehen die Folgen der Sparpolitik und der Modernisierungsprozess des öffentlichen Dienstes. [mehr]

Die Änderungskündigung (10/2002)

29.05.2002 | Eine Änderungskündigung richtet sich auf eine Vertragsumgestaltung des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Sie wird dann notwendig, wenn eine der Vertragsparteien eine Vertragsumgestaltung wünscht und dies durch eine einseitige Erklärung nicht möglich ist. [mehr]

Der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (01/2006)

04.01.2006 | Bereits seit 1. Oktober letzten Jahres gilt für den öffentlichen Dienst ein völlig neues Tarifrecht. Bei vielen Betroffenen herrscht immer noch eine relativ große Verunsicherung darüber, welche Auswirkungen dies im Einzelnen auf ihr Beschäftigungsverhältnis hat. [mehr]

Aus den Zeitschriften

Der Personalrat: Betriebsbedingte Kündigungen im öffentlichen Dienst

24.11.2011 | Auch im öffentlichen Dienst sind betriebsbedingte Kündigungen kein Tabu mehr. Eine Sparpolitik der "harten Schnitte" sorgt dafür, dass kommunale Arbeitgeber zu Kündigungen greifen, wenn sie keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten bieten können oder wollen. [mehr]

Der Personalrat: Fachkraft für Arbeitssicherheit hat exponierte Stellung

23.09.2010 | Auch im öffentlichen Dienst sind die Fachkräfte für Arbeitssicherheit unmittelbar dem Leiter der Dienststelle zu unterstellen. [mehr]