Rechtsprechung
Streit ums Patent
Für Rechtstreitigkeiten zwischen ehemaligem Arbeitgeber und Mitarbeiter wegen Erfindungen sind nicht die Arbeitsgerichte zuständig. Schadenersatzforderungen müssen Arbeitnehmer bei den zuständigen Patentgerichten einklagen, hat das Landesarbeitsgericht Hessen in Frankfurt entschieden.
Im erstinstanzlichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main ging es Schadensersatz wegen drei Patentanmeldungen eines Mitarbeiters in der IT-Branche. Der Arbeitnehmer hatte drei technische Erfindungen vorzuweisen, die sein Arbeitgeber zwischen September 2004 und April 2005 als europäische Patente zur Erlangung eines weltweiten Schutzes anmeldete, diese Anmeldungen aber nicht weiterverfolgte. Damit habe sich das Unternehmen schadensersatzpflichtig gemacht, meinte der Erfinder. Das Verhalten sei nicht nachvollziehbar und begründe die Entschädigung auf Basis allgemeiner arbeitsrechtlicher Verpflichtungen. Daher sei auch der Rechtsweg zum Arbeitsgericht eröffnet.
Wie schon die Vorinstanz erklärte das Landesarbeitsgericht (LAG) den Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für unzulässig. Die Frage, ob es sich um eine schutzfähige Erfindung handelt, sei zwar aus dem Sachgebiet der Arbeitnehmererfindungen. Allerdings sei sie mit dem geltend gemachten Schadensersatzanspruch so untrennbar verknüpft, dass die für Patentstreitsachen zuständigen Gerichte entscheiden müssten.
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