Rechtsprechung

Abgeltung von zusätzlichem Urlaub

Arbeitnehmer können sich noch ausstehende Urlaubstage ausbezahlen lassen, wenn sie über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus erkrankt waren. Das gilt auch für vertraglich vereinbarte Urlaubstage, die über den gesetzlichen Mindestanspruch hinausgehen, entschied das Bundesarbeitsgericht.

Ein Verkaufsfahrer forderte die Abgeltung seines nicht genommenen Urlaubs. Er war bis zum 31. Juli 2007 bei seinem Arbeitgeber beschäftigt. Seit Mai 2007 bis Ende Dezember 2008 war er aus Krankheitsgründen arbeitsunfähig. Zusätzlich zum gesetzlichen Urlaubsanspruch von 20 Tagen in der Fünf-Tage-Woche waren ihm sechs Urlaubstage vertraglich zugesichert.

Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Übereinstimmung mit dem Europäischen Gerichtshof (so genannte Schultz-Hoff-Rechtsprechung des EuGH, Az.: C-350/06 und C-520/06) hätten Arbeitnehmer den Anspruch, nicht genommenen Urlaub ausbezahlt zu bekommen. Die Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer über den Übertragungszeitraum hinaus – der 31.03.2008 – wegen seiner Erkrankung nicht arbeiten und daher auch seinen Urlaub nicht nehmen konnte, war erfüllt. Daher sei der Anspruch auf Urlaubsabgeltung nicht verfallen.

Das gelte sowohl für den gesetzlichen Urlaubsanspruch als auch für den im Arbeitsvertrag geregelten. Die Parteien hätten im Arbeitsvertrag nicht zwischen gesetzlichem und
vertraglichem Urlaubsanspruch unterschieden. Sie seien von einen Gesamturlaubsanspruch von 26 Urlaubstagen ausgegangen. Ohne eigenständige Regeln für die Gewährung
und die Abgeltung des vertraglichen Mehrurlaubsanspruchs sei dieser genauso zu beurteilen wie der gesetzliche Mindesturlaub. Deshalb konnte der Arbeitnehmer die Auszahlung 2.427,88 Euro brutto verlangen.

Mehr zur Urlaubsabgeltung:

LAG Hamm: Urlaubsabgeltungsanspruch kann vererbt werden
LAG Düsseldorf: Tarifliche Verfallvorschrift erfasst auch den gesetzlichen Urlaub
LAG Köln: Keine Urlaubsabgeltung nach Ende des Übertragungszeitraums
VG Berlin: Urlaubsabgeltung für Beamte

Quelle:

BAG, Urteil vom 04.05.2010
Aktenzeichen: 9 AZR 183/09
Rechtsprechungsdatenbank des BAG

© arbeitsrecht.de - (mst)

Artikel drucken
  • Xing
  • deli.cio.us

Ähnliche Artikel aus Rechtsprechung

Keine Kürzung der Urlaubstage bei Krankheit

27.10.2011 | Begleitet ein krankgeschriebener Beamter mit Zustimmung seines Dienstherrn seine Familie auf der geplanten Urlaubsreise, schmälert dies seinen Urlaubsanspruch auch dann nicht, wenn die Erkrankung zwischen Urlaubsbewilligung und Urlaubsantritt eintritt. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden. [mehr]

BAG ändert Rechtsprechung zu Urlaubsanspruch bei Krankheit

25.03.2009 | Arbeitnehmern steht eine finanzielle Vergütung zu, wenn sie ihren Jahresurlaub wegen Krankheit nicht vor Ende des Arbeitsverhältnisses nehmen konnten. Das BAG ändert mit dieser Entscheidung seine bisherige Rechtsprechung zu Regelungen im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). [mehr]

Verjährungs- und Verfallfristen bei Langzeiterkrankungen

28.10.2010 | Während einer lang andauernden Erkrankung verjähren Urlaubsansprüche nicht und unterliegen keiner tariflichen Ausschlussfrist. Das hat das Arbeitsgericht Ulm entschieden. Die Verjährungsfrist für den Urlaubsabgeltungsanspruch beginnt nach Ende des Arbeitsverhältnisses. [mehr]

Keine grundlose Urlaubsübertragung ins nächste Jahr

10.08.2011 | Sehen der Arbeitsvertrag oder tarifvertragliche Regelungen nichts anderes vor, verfällt der am Ende des Urlaubsjahrs nicht genommene Urlaub, sofern kein Übertragungsgrund vorliegt. Das hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt. [mehr]

Urlaub muss auch bei Krankheit abgegolten werden

12.06.2010 | Ist ein Mitarbeiter über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus erkrankt, ist der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, den deshalb nicht genommenen Resturlaub auszubezahlen. Die Dauer dieses Geldanspruchs kann allerdings laut dem Landesarbeitsgericht Köln im Arbeitsvertrag begrenzt werden. [mehr]

Ähnliche Artikel aus den anderen Rubriken:

Gesetzgebung

Bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

17.02.2011 | Rund 1,5 Millionen Menschen in Deutschland werden zu Hause versorgt, viele im Familienkreis. Damit sich Berufstätige um ihren Job und um die pflegebedürftigen Angehörigen kümmern können, soll im Januar 2012 das Familienpflegezeitgesetz kommen - laut Familienministerin ein Meilenstein für die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. [mehr]

Arbeit & Politik

Beschäftigte in Deutschland häufiger krank

19.07.2010 | Die Krankenstände in deutschen Betrieben sind Presseberichten zufolge in den ersten sechs Monaten 2010 auf den höchsten Halbjahres-Stand seit fünf Jahren geklettert. [mehr]

HIV und Arbeit

01.12.2010 | Zum Welt-Aids-Tag hat Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler die neue Kampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter dem Motto "Positiv zusammen leben – aber sicher!" gestartet. Einer der Schwerpunkte: Der Umgang mit der Krankheit am Arbeitsplatz. [mehr]

Krank im Urlaub (16/2007)

01.08.2007 | Sommerzeit ist Urlaubszeit. Die schönste Zeit des Jahres verbringen viele Arbeitnehmer im Ausland. Erkrankt der Arbeitnehmer aber während seines Urlaubs muss er einige Besonderheiten beachten. [mehr]

Anzeige- und Nachweispflicht bei Krankheit (20/2008)

24.09.2008 | Mit Beginn der kühleren Jahreszeit kann es leicht zu einer Erkältung kommen. Damit dies nicht auch zu unterkühlten Verhältnissen am Arbeitsplatz führt, sollten Sie bei einer Krankmeldung ein paar Spielregeln beachten. [mehr]

Aus den Zeitschriften

Arbeitsrecht im Betrieb: Psychische Gesundheit erhalten!

23.09.2010 | Psychische Belastungen sind Ursache für viele körperliche und seelische Krankheiten. Betriebsräte können dagegen vorgehen, dass Beschäftigte durch überhöhten Leistungsdruck, geringe Anerkennung und unsichere Arbeitsbedingungen krank gemacht werden. [mehr]

AiB Plus: Bedingt menschenfreundlich

08.06.2011 | Viele Beschäftigte erreichen das Rentenalter nicht mehr. Sie müssen frühzeitig den Job quittieren, weil körperliche oder seelische Belastungen zu groß werden. Das Problem: Arbeitsbedingungen sind oft nicht alter(n)sgerecht. [mehr]