Der Arbeitgeber hat eine Lohnabrechnung zu erstellen, welche das gesamte Bruttoarbeitsentgelt ausweist und die einzelnen gesetzlichen Abzüge, nämlich Lohnsteuer und die Beiträge zu den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung ausweist. Die Abrechnung muss verständlich und nachvollziehbar sein. Der Arbeitgeber hat sie zu erläutern und erforderlichenfalls neu zu erteilen.